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Diese Seite diskutierte Fragen zu Wikipedia:Lizenzbestimmungen

Neue Fragen und Diskussionen bitte unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen


Urheberrechtsfrage zu Wikiweise

Ich beziehe mich auf wikiweise.de, genauer den Artikel Saint-Simon, Claude-Henri.
Bei diesem Artikel in der Wikiweise kann man nun nicht wirklich erkennen, wer dieser WP: Simplicius (16 %) ist, noch aus welchem Projekt dieser Artikel eigentlich stammt und wo er dort zu finden ist, auch kann man seine Historie nicht einsehen, ferner sehe ich nicht, wer an diesem Artikel noch mitgeschrieben hat. Verträgt sich das wirklich mit GNU FDL?
Es ist doch so, dass unsere Wikipedia die Interessen (Urheberrechte) seiner non-proprietären Autoren schützen will. Daraus ergeben sich auch Vorschriften für die Weiterverwendung. Sind diese dort wirklich erfüllt?
Benutzer wie Henriette Fiebig, Katharina u. a. fangen dort an, demnächst wohl im großen Stile Artikel zu "importieren". Also sollte man da doch die Deklarationsfrage am besten im Vorfeld klären. Über Meinungen dazu wäre ich sehr dankbar. -- Simplicius 14:05, 20. Apr 2005 (CEST)

Es gibt inzwischen einen Backlink in der Artikelhistorie, unter "Quelle". --Pjacobi 14:16, 20. Apr 2005 (CEST)
Vorweg: Henriette Fiebig hat bislang noch nicht einen Artikel importiert, bevor jetzt Gerüchte entstehen. Die Frage nach dem Einhalten der GFDL bzw. zumindest des Gentleman-Agreement (Nennung der Quelle mit LInk auf Artikel, Wikipedia und Autorenhistory) ist allerdings berechtigt und wurde bereits in der Mailingliste von mir thematisiert, leider ohne allzu große Resonanz. Die vernünftigste Lösung wäre imho, dass betroffene Nutzer sich direkt mit einer Beschwerde an Uli wenden und eine Klärung bzw. Nachbesserung verlangen, also im Prinzip die Vorgehensweise, die bei jedem WP-Spiegel angewendet wird. Die Mail- und Postadresse findet sich im Impressum. Gruß -- Achim Raschka 14:24, 20. Apr 2005 (CEST)


Hi Achim, bei Klicken auf das Wörtchen "von" (bei den Autoren) kriegst Du die gewünschten Informationen. Von wegen Beschwerde in diesem konkreten Fall möchte ich doch um einen Reality Check bitten, von Simplicius Artikelchen sind noch die Lebensdaten, ein Satz und ein Teil der Bücherliste übrig (deren Ursprung er für seinen WP-Artikel übrigens im Gegensatz zu mir in WW nicht angegeben hat). Liebe Grüsse --Katharina 15:38, 20. Apr 2005 (CEST)
Ich halte es noch immer für nicht ausreichend, weil dem Leser eine Denke abverlangt wird, die dem Normalbenutzer nicht abverlangt werden darf. Ich würde als normaler Nutzer nie auf die Idee kommen, das das kleine Wörtchen "von" mich auf die Versionsgeschichte führt und das im unterten Beitrag dieser Versionsgeschichte "Quelle" (der kann bei längerer Bearbeitungsgeschichte dann schon ziemlich weit anch unten rutschen) dann auf den ursprünglichen Artikel in der WP verwiesen wird, wo ich dann wiederum auf die Versionsgeschichte gehen muss, um die Autoren dieser Quelle zu sehen und schlussendlich tatsächlich dann mal einen Link zu Simplicius bekomme. Bei Artikeln von mir wäre das unproblematisch, da ich einen Realname nutze, anders sähe dies bei Necrophorus aus. Es gibt eine Vorgabe in der WP (die du afaik auch mal unterstützt hast), bei der gefordert wird, dass im Minimum ein Link zur WP, einer zum Artikel und einer zur Autorenliste beim importierten Artikel vorhanden ist. Bei WW taucht das Wort Wikipedia nichteinmal auf sondern ist als WP abgekürzt.
Ebenfalls immer nicht akzeptabel weil nicht nachvollziehbar ist imho das Schätzverfahren der Hauptautoren in der WP, wo einfach mal etliche Autoren unterschlagen werden (bei WW werden in der Regel 2 aus WP angegeben, nichtmal die geforderten 5).
Mein Rat zur Selbstinitiative in Form einer Beschwerde bei Uli geht an Personen, die das Gefühl haben, dass ihre Rechte nicht eingehalten werden in WW. Ich habe immerhin geraten, sich an Uli zu wenden und nicht einen Anwalt zu konsultieren, da ich davon ausgehe, dass Uli in der Lage ist, die Probleme zu korrigieren. Gruß -- Achim Raschka 15:58, 20. Apr 2005 (CEST)
Ich sehe die Problematik, trotzdem würde ich für den Moment vorschlagen, wir kommen auf diese Diskussion zurück, sobald jemand damit anfängt, Texte aus der Wikiweise in die Wikipedia zu kopieren. --Katharina 16:14, 20. Apr 2005 (CEST)
Ich denke im Sinne des Gentlemen Agreement sollte es etwa so aussehen wie der Import von Berlinische Monatsschrift aus dem BerlinWiki und umgekehrt (siehe BerlinWiki), oder? Es müßte einfach in jeden importierten Artikel ein entsprechender Baustein. Ein ernsthaftes Problem sehe ich da nicht, eher schon bei Re-Importen und paralleler Veränderung mit ständigem Abgleich. Gruß und weiterhin viel Spaß in WW. -- ?
Soll es laut Wikipedia:Lizenzbestimmungen nicht vom Artikel aus ein link zur WP geben ? Und nicht versteckt in der Versionsgeschichte, wie Achim oben ausgefuehrt hat ?
Und von wegen dem konkreten Artikel und reality-check: darum sollte es ja nicht gehn, sondern nur als Beispiel dienen. Es _werden_ (oder wurden schon) ganz sicher Artikel importiert, die weit mehr Substanz von WP uebernehmen. Ausserdem sollte ja wohl die Quantitaet nicht ueber die Gueltigkeit von Lizenzen entscheiden
Und zuletzt, auf http://www.wikiweise.de/jsp/frontcontroller.jsp?command=newPages koennen WP-Autoren mal nachsehen, ob sie von den Imports betroffen sind (Artikel vom T(yp?) "Imp") --Sig11 16:13, 20. Apr 2005 (CEST)
Wie gesagt: kommen wir auf diese Diskussion zurück, sobald jemand damit anfängt, Texte aus der Wikiweise in die Wikipedia zu kopieren und diskutieren dann darüber, wo und auf welche Weise die Herkunft der Texte und der/die Autor(inn)en erwähnt werden sollen. --Katharina 16:19, 20. Apr 2005 (CEST)
Hi Simplicius, wie Du hier sehen kannst, bist du beim Import mit 100% als alleiniger Autor des Artikels angegeben und der Import ist direkt mit Deiner Artikelversion verlinkt. Wenn Du Deinen Artikel mit meiner Überarbeitung vergleichst sollte Dir eigentlich klar sein, dass die jetzt noch angebenen 16% eher hoch geschätzt sind :-) --Katharina 15:02, 20. Apr 2005 (CEST) P.S. also eigentlich ist es ja noch viel simpler, herauszufinden, wer dieser "Simplicius" ist: man klicke einfach auf das blau unterstrichene Wörtchen "von" bei den Autorenangaben, um die Details zu sehen. --Katharina 15:05, 20. Apr 2005 (CEST)

Wikiweise hat das völlig korrekt übernommen. Und Katas Arbeit hat auch entsprechende Würdigung verdient. WW hat keinen einzigen Lizenzverstoß. Das ist in Wikipedia ein wenig anders (Siehe dazu [1]). Wer das mal über Wochen verfolgt, der kann nur mit dem Kopf schütteln. Bitte die GFDL richtig durchlesen und nicht irgendwelche Dinge in das Werk interpretieren. Weder bei den Lebensdaten noch auf die Literatur hat man Anspruch auf Urheberrecht und damit sind 16% verdammt hoch angesetzt. mfg --Paddy 16:48, 20. Apr 2005 (CEST)

Simplicius' Beispiel ist vielleicht etwas unglücklich, weil sein Text eher als eine Quelle unter anderen verwendet wurde, der Import also gar nicht zwingend war. Aber die grundsätzliche Fragestellung bleibt natürlich. Wenn ausführliche Artikel aus der WP importiert und im Wesentlichen nur an die WW-Vorgaben angepasst werden, wäre eine explizitere Quellennennung sicher wünschenswert. Z. B. durch Einblenden des Links zum Quellartikel am Ende des Artikel statt am Ende der Versionsgeschichte. Das hielte ich für eine faire Lösung. Rainer ... 18:48, 20. Apr 2005 (CEST)
Der aufmerksame Leser dürfte erahnen, dass es sich hierbei mehr um eine Grundsatzfrage und nicht um eine Beschwerde wegen 1 Artikels handelt. Dieses kleine Beispiel sollte dafür ausreichen.
Dabei habe ich irgendwie auch das Gefühl, dass Katharina, Paddy und Pjacobi als Wikiweise-Autoren etwas parteiisch sind. Wenn die Deklaration bei Wikiweise technisch gut gelöst wäre, wäre es doch völlig egal, ob es um 2 Sätze oder 2 DIN A4-Seiten Text ginge. Fakt ist, das böse Wörtchen "Wikipedia" kommt dort nicht vor. -- Simplicius 19:52, 20. Apr 2005 (CEST)

Grundsätzliches, weil hier grundsätzlich diskutiert wird:

  • Erstens: Die GNU Lizenz für freie Dokumentation erfordert, dass bei einer veränderten Übernahme mindestens fünf Hauptautoren genannt werden, alle, wenn weniger als fünf. Die GNU Lizenz für freie Dokumentation erfordert nicht, dass bei einer veränderten(!) Übernahme eine irgendwie geartete Versionsgeschichte, Wikipedia-Quelle oder ähnliches anzugeben ist. Wenn es jemandem nicht gefällt, als minoritischer sechster Teilautor eines Textes nicht genannt zu werden, soll er seinen Text nicht unter der GNU FDL lizenzieren. Ich zitiere: "Falls du nicht möchtest, dass dein Text verändert und verbreitet wird, dann drücke nicht auf „Speichern“."
  • Zweitens: Die GNU-FDL verpflichtet alle Nutzer, damit auch alle Wikiweise-Teilnehmer, bei einer veränderten Übernahme eines Texte im Abschnitt "History" bis zu fünf Hauptautoren zu nennen. Das ist bis jetzt in jedem einzelnen Fall passiert. Also hört bitte auf, hier Gerüchte zu unterbreiten.
  • Drittens: Die Software von Wikiweise unterstützt ausdrücklich die Übernahme GNU-FDL-lizenzierter Texte durch eine Übernahmefunktion, die die Teilnehmer sogar zwingt, die Hauptautoren anzugeben. Die angegebenen Hauptautoren werden der Datenbank gespeichert. Der Übernahmevorgang wird in der Datenbank mit vollem Namen des importierenden Teilnehmers, der Quelle, des Zeitpunkt und im Falle der Wikipedia der übernommenen Versionsnummer mitprotokolliert. Wikipedia lässt dagegen problemlos zu, wenn ein anonymer Benutzer den Text aus einem fremdsprachigen Schwesterprojekt schlecht übersetzt in die Wikipedia einstellt.
  • Viertens: Die in der Titelzeile angegebenen Hauptautoren sind die Hauptautoren der aktuellen Version. Wikis haben es an sich, dass Texte verändert werden. Während im konkreten Fall Simplicius zu 100% der Autor der importierten Version ist (was in der Datenbank von Wikiweise abgespeichert ist, es existiert allerdings ein bekannter Bug, der dafür sorgt, dass das in der Autorenzeile falsch angezeigt wird, wenn die entspr. Version aufgerufen wird), ist er es in einer überarbeiteten Version nur noch zum Teil. Wenn noch ein paar Leute an dem Wikiweise-Text arbeiten, ist von seiner Version nichts mehr über. Das ist der Sinn eines Wikis, damit muss er leben, wenn er seine Texte unter die GNU FDL stellt.
  • Fünftens ist Wikiweise unbedingt und in jedem Punkt bestrebt, sich an den Wortlaut der GNU FDL zu halten. Ein Gentleman-Agreement (Wikipedia:Lizenzbestimmungen) ist uns viel zu unverbindlich und rechtlich sowieso nichtig. Wikipedia kann da noch so oft "Lizenzbestimmungen" draufschreiben, die Lizenzbestimmungen sind und blieben die bedingungen der GNU FDL. Bis jetzt hat mir noch niemand aufzeigen können (mit Ausnahme eines einzigen Wikiweise-Anfängerfehlers), wo der Wortlaut der Lizenz nicht Punkt für Punkt eingehalten worden wäre. Die GNU-FDL verlangt nicht, irgendeine Online-Quelle zu verlinken! Wikiweise geht sogar noch über die Lizenz hinaus und verlinkt die Wikipedia-Quellen. Die Beschwerde, dass das "nur" in der Versionsgeschichte (und in den letzten Änderungen, und in der Datenbank) passiert, geht also völlig ins Leere, weil es eine freiwillige Leistung von Wikiweise ist. Wir können es auch gerne wieder abklemmen, wenn es Euch da, wo es ist und hingehört, nicht gefällt.
  • Sechstens: Sobald das Wikipedia-Projekt in der Lage ist, anzugeben, welche fünf Autoren denn nun die fünf Hauptautoren der Texte sind, die in Wikipedia zu finden sind, habe ich überhaupt kein Problem, exakt diese fünf Autoren fest in der Import-Funktion zu übernehmen. Ich noch nichteinmal ein Problem, für jedes Wort eines übernommenen Artikels eine Angabe zu importieren, von welchem Wikipedia-Autor dieses Wort stammt.
  • Siebtens: So lange aber Wikipedia diese Daten nicht bereitstellen kann, bleibt es leider an den Menschen, die die Daten übernehmen, hängen, anzugeben, welche Autoren die Hauptautoren sind. Das entscheiden sie nach ihrem besten Wissen und Gewissen (notabene: es ist ne Schweinearbeit, das halbwegs gerecht zu entscheiden), und wenn ihr meint, sie hätten falsch entschieden, dann bleiben Euch zwei Wege: Entweder ihr meldet Euch bei mir, und ich entscheide als Seitenbetreiber, dass ich nicht gewillt bin, das Risiko einzugehen, eine potentielle Lizenzverletzung auf meinem Server zu haben und lösche den Artikel, oder ich lösche den Artikel, stelle ihn höchstpersönlich mit den selben Angaben wieder ein, und ziehe meine juristischen Boxhandschuhe an. Das Gericht würde sicher seinen Spaß haben, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie man korrekt für einen Artikel wie den Benedikt XVI. die fünf Hauptautoren angibt. Alle Autoren, die das Urheberrecht am Artikel haben, haben mir per GNU FDL gesagt, dass ich den Artikel verändert übernehmen darf, wenn ich bis zu fünf Hauptautoren angebe - also Leute, bitte: Wer sind die? Ich gebe sie gerne an, sagt sie mir!
  • Achtens: Die Abkürzung "WP: " vor den Autoren signalisiert, dass es sich bei den Angaben um Wikipedia-Benutzernamen handelt. Wir können und werden das auf Wikiweise gerne dokumentieren. Bitte gebt uns dafür nur ein bisschen Zeit, Ihr habt sicher gemerkt, dass sich die Wikipedia im Aufbau befindet und die Dokumentation im Entstehen ist. Lasst uns erstmal die großen Züge dokumentieren, und dann die Kleinigkeiten. Ihr könnt mir auch gerne eine Übersetzungstabelle zur Verfügung stellen, welchen Klarnamen ich bei Euren Benutzernamen jeweils angeben kann. Bitte vergesst nicht, dass Ihr laut GNU FDL verpflichtet seit, Euren Namen anzugeben, wenn Ihr GNU-FDL-lizenzierte Texte ändert und weiterverbreitet. Eine technische Kennung wie die Benutzerkennung in der Wikipedia ist da sicher nicht ausreichend. Soll ich mal nachkucken, wer hier diesbezüglich so alles meine Rechte verletzt? Wer beispielsweise ist ein "Simplicius", der so einige Texte von mir in der Wikipedia verändert hat?
  • Neuntens habe ich Achim Raschka erstens einen Großteil dieser Punkte bereits auf der Mailingliste auseinanderdividiert, zwitens sofort auf seinen Hinweis hin den Link auf die Wikipedia eingebaut und ihm drittens einen Benutzerzugang auf Wikiweise eingerichtet, damit er das Import-Feature selber testen kann (weil er wohl nicht verstanden hat, was dabei passiert). Auf meine mails auf der Liste hat er nicht geantwortet, den Benutzerzugang auf Wikiweise hat er nicht genutzt. Hier von "mangelnder Resonanz" seitens Wikiweise zu sprechen, ist eine ausgesprochene Frechheit.
  • Zehntens und zu guter letzt finde ich diese Diskussion um Korinthen (ist ein Link, den's nicht braucht, nun im Artikel oder in der Historie unterzubringen) bei der Übernahme von GNU-FDL-lizenzierten Texten unter Angabe der Quelle und der Hauptautoren in neue GNU-FDL-lizenzierte Texte extrem lächerlich und peinlich. Und das in einer Wikipedia, die sich, nur so nebenbei bemerkt, nicht erblödet, eine offensichtliche Urheberrechtsverletzung in Form eines Bildes des neuen Papstes zu präsentieren (und ja, ich habe die Diskussion gelesen, aber bei einem Benutzer mit zwanzig Beiträgen stelle ich dessen Aussagen in Zweifel, wenn's um so extrem wichtige Bilder geht - wo ist die mail des freien Journalisten an den Verein?). Leute, merkt Ihr eigentlich nicht, wie kindisch Ihr Euch mittlerweile benehmt?
Uli 23:53, 20. Apr 2005 (CEST)
Jajaja, "frech lächerlich peinlich kindisch" ... danke für diese Hinweise.
Zu deinem "Die Abkürzung 'WP: ' vor den Autoren signalisiert ... " dann gleich meine Bitte: Mein Pseudonym hängt mit der Wikipedia zusammen. Schreib das WP bitte als Wikipedia aus. Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, ich würde bei deinem Projekt mitarbeiten. -- Simplicius 01:48, 21. Apr 2005 (CEST)

Seit wann wird WW mit WP abgekürzt? In der History wird WP klar als Quelle verlinkt. GFDL fordert das zwar nicht aber wird dennoch getan. Das % feature ist nett aber nicht laut GFDL erforderlich. Und das Ausschreiben kannst Du zwar erbitten aber nicht fordern. Vor allem hat das pseudonym Simplicius NULL Aussagekraft. Schreibe Deinen Bürgerlichen Namen hin und man kann Deinem Wunsch nachkommen. Wenn Du glaubst ein Simplicius hat ein Urheberrecht hast du Dich gewaltig geschnitten. Eine IP hat auch kein Urheberrecht und das ist übrigens auch nicht Lizenzkonform. Das ist sogar ein Lizenzverstoß IMHO. mfg --Paddy 02:11, 21. Apr 2005 (CEST)

Paddy, was ist das denn?? Lassen wir jetzt den großen Macker raushängen?? -- Schusch 02:17, 21. Apr 2005 (CEST)
Ich bin gewöhnlicher Artikelschreiber bei WW. Und ich brauche mich um URV nicht zu kümmern, weil es bislang keine URV auf Wikiweise gibt. Und wo ich ein großer Macker bin weiß ich nicht? Vielleicht kannst Du mir erklären, wie Du auf "großer Macker" kommst?! Und auf persönliche Angriffe habe ich keinen Bock mehr (einer der Gründe warum ich WP die kalte Schulter zeige). Und "großen Macker" werte ich als persönlichen Angriff. Wer in einen Fork geht ist nicht böse! Die Bedingungen der GFDL werden 1A eingehalten. Wenn es Probleme geben sollte, dann sind das diverse andere Seiten aber garantiert nicht WW. Fangt bitte mit Spiegel online an und arbeitet Euch vor. Aber Diese Diskussion ist aus Neid und Hass entstanden und objektive Argumente sind hier keine gekommen. Ich sehe kein einziges Zitat des Originaltextes, welches belegt, dass ein Verstoß vorliegt. Also alles kalte Luft. mfg --Paddy 02:49, 21. Apr 2005 (CEST)
und was ist gewaltig geschnitten und dem Geschreie? Miserable und aufbrausende Wortwahl mit unterschwelliger Drohung ... pack deine persönliche Beleidigung mal lieber wieder ein und fass dir in Zunkunft zuerst an die eigene Nase - wer in einen Fork geht, braucht deswegen keine Undankbarkeit auszupacken.
Kinners, ich sehe bisher auch keine "Vergehen" von Wikiweise - aber wenn es zu einem größeren Artikelimport von Wikipedia nach Wikiweise kommt, finde ich die bisherige Kennzeichnung eben recht dünn und undankbar, ganz unabhängig davon, ob ich bei Wikiweise mitmache oder nicht. Da könnt ihr euch eure Gesetze sonstwohin stecken. Man könnte es auch so interpretieren riecht ihr das auch ... für mich riecht es irgendwie, als wenn Geld im Spiel ist, nix mehr Gentleman-Agreement ... harte Bandagen und nur noch das was muss; jaanz doll, aber eben nicht der Geist, der hinter der Wikipedia steht. (ja, gähn: GFDL und sonst nix ... es gab nix besseres zu dem Zeitpunkt bzw. man hat sich halt dafür entschieden.) Und ich habe hier weder gejammert, noch sonstwas - meine eine Frage, die ich hatte, habe ich lieber mit Uli direkt abgeklärt, den Tip, den er von mir bekommen hat, hat er denn gleich in seiner gönnerhaften Art als "aus der Wikipedia" betitelt - und ansonsten finde ich, es müssen doch jetzt hier keine Fronten aufgebaut werden - Wikiweise ist im Aufbau, Uli hat garantiert andere Sorgen als ein paar nette Bapperl zu Artikeln hinzuzustricken - Simplicius hat halt nur auf die doch (noch) dünnen Hinweise Richtung Wikipedia aufmerksam gemacht, bei massenhaften Import (wer weiß, muss ja nicht so sein) wäre das schon ziemlich wenig; achso, fast vergessen, schon mal das Gutachten gelesen? Das die Nicks ohne Bedeutung sind ist wohl eher eine faule Ausrede. -- Schusch 03:15, 21. Apr 2005 (CEST)
Misch Dich bitte nicht ein in Sachen, die Dich nicht treffen. Wenn Du kein Vergehen siehst "klappe zu". Persönlich bin ich zu Wikipedianern geworden, die mich auch persönlich angegriffen haben. Eine unteschwellige Drohung gab es in meinen Worten nicht! Wenn Du Dich einmischst musst Du Dich nicht wundern, dass auch Du Opfer wirst. Fachlich habe ich bislang keine schlüssigen Begründungen gesehen. Und was Du mit Uli hast, interessiert mich gar nicht! Uli muss die Lizenz einhalten. Alles andere interessiert mich nicht. Der massenhafte Import stimmt auch nur bedingt. Denn etwa 50% der Artikel wurden neu geschrieben. Und das mit gutem Grund. mfg --Paddy 07:04, 21. Apr 2005 (CEST)
so ein Quark - natürlich geht mich das auch was an. Und dass Papier der Rechtsanwälte zum Thema Urheberrecht etc. hast du sicher gelesen, lies es halt nochmal. Und bei den paar Artikeln in Wikiweise von massenhaften Import zu reden zeugt von einer etwas verzerrten Wahrnehmung der Wirklichkeit :-). Wolltest du irgendwas wichtiges mitteilen? -- Schusch 14:04, 21. Apr 2005 (CEST)
Wer bei Wikiweise mitarbeitet, kriegt einen Doktorhut verpasst, siehe hier zum Beispiel. Ich finde die Idee gut, das sollten wir auch machen. Ich schlage hiermit zur Abstimmung vor:
( ) Krone
( ) Lorbeerkranz
( ) Heiligenschein
Puppensocke 02:23, 21. Apr 2005 (CEST)
Ich kann ja wieder meinen Tackle (Guardian tm) herausholen, müßte dann nur wissen, wie klein er sein muß, um die URV zu umgehen. --Arbol01 02:26, 21. Apr 2005 (CEST)
Und natürlich unterliegen Anonym und unter Pseudonym veröffenliche Werke dem Urherberrecht (§66 UhrG), erlischt siebzig Jahre nach erscheinen. -guety 02:27, 21. Apr 2005 (CEST)
Und in dieser Zeit muss ich mein Pseudonym gar nicht lüften. Nach § 10 UrhG (Vermutung der Urheberschaft) kann mich auch der Herausgeber vertreten, was praktisch ist, weil bei vielen Artikeln einige Miturheber ja auch tatsächlich anonym unter IP mitwirken. Über zusätzliche Prozessvollmachten brauchen wir an dieser Stelle nicht nachzudenken.
Ich beziehe mich auf die Wikipedia:Lizenzbestimmungen. Mein Artikel wurde unverändert übernommen und gespeichert. Später wurde er reichlich verändert, was meine geistige Leistung im Sinne von GNU/FDL aber gar nicht mindert. Ich verlange daher die korrekte Nennung des/der Autoren einschliesslich des Wortes "Wikipedia". -- Simplicius 02:40, 21. Apr 2005 (CEST)
Verlange was Du willst. Interessiert niemanden! --Paddy 06:14, 21. Apr 2005 (CEST)
Deine geistige Leistung? Sorry, aber Lebensdaten und Bücherlisten abtippen sind IMO nicht gerade eine so herausragende geistige Leistung, dass man deswegen eine bewährte Lizenz abändern müsste. --Katharina 13:33, 21. Apr 2005 (CEST)
@Uli: Unter "zweitens" wirfst Du die Bestimmungen 4.B und 4.I durcheinander: 4.B sagt, dass auf der Titelseite fünf der Hauptautoren genannt werden müssen, während 4.I sagt, dass die gesamte Versionsgeschichte erhalten bleiben muss.-- Gunther 02:53, 21. Apr 2005 (CEST)
@Gunter zu 4.B. Eine Person der neuen Version, mit mindestens 5 Hauptautoren der alten Version, reicht vollkommen.
Zu 4.I. Da hast Du etwas völlig falsch verstanden. Die Versionsgeschichte und das Urheberrecht soll weiterhin eingehalten werden mehr nicht. Frag mich gerne, wenn Du zu englischen Texten Hilfe brauchst. Ich weiß, dass das nicht immer einfach ist. mfg --Paddy 05:31, 21. Apr 2005 (CEST)
Paddy: dürfen wir davon ausgehen, dass du Wikiweise offiziell vertrittst? Oder ist das mehr die private Meinung eines Benutzers, der mit dem Artikel Klemmenspannung ins Exil gegangen ist? -- Simplicius 07:39, 21. Apr 2005 (CEST)
Einen Doktorhut für einen Studenten der Elektrotechnik, der noch nicht einmal das Schaltzeichen einer Halbleiterdiode kennt, ja das ist das weise Wiki. Wie es richtig aussieht, findet man bei der freien Enzyklopädie Wikipedia unter dem Lemma Diode hier:   Was in Wikiweise zu sehen ist, ist ohne den Querstrich, und so symbolisiert ist das in der Digitaltechnik einen Verstärkerbaustein. Ich hätte es ja stillschweigend geändert, aber leider ist mir armer Puppensocke das ja verwehrt. -- Puppensocke 08:21, 21. Apr 2005 (CEST)
Ersteinmal ist das hier off Topic. Außerdem heißen die Dinger Clamp-Dioden und nicht Verstärkerbaustein. Und ja das hätte mir auffallen müssen. Und nein es war nicht beabsichtigt sondern eine Tücke von dem Programm mit dem ich das erstellt habe. Und übrigens machen auch Doktoren und Professoren Fehler. --Paddy 18:28, 21. Apr 2005 (CEST)
Wenn von Paddy nicht Sachliches zu erwarten ist, eine verständige Stellungnahme von Ulrich Fuchs ausbleibt und die pseudonymen Autoren in der Wikipedia von Katharina & Co. nur als geistige Kleinaktionäre betrachtet werden, dürfte es erforderlich sein, im nächsten Schritt dieses Problem ein wenig in die kleine Öffentlichkeit zu tragen, zum Beispiel (siehe 1] bei Telepolis.-- Simplicius 09:11, 21. Apr 2005 (CEST)
Ich mag Deine Sachlichkeit, sie hat einen so persönlichen Touch, der Dich richtig sympathisch macht. Du solltest es übrigens vermeiden, von meiner Beurteilung Deiner geistigen Leistung im Falle des Artikels über Saint-Simon auf alle Pseudos zu extrapolieren. Wenn die Bücherliste nicht wäre, wäre der Artikel ein ganz heisser Kandidat für die Löschliste! --Katharina 13:33, 21. Apr 2005 (CEST)
@Paddy: Darf ich Dir das hier ans Herz legen?-- Gunther 10:48, 21. Apr 2005 (CEST)

Hehe, kaum macht man als unbezahlter Softwaretester für die Forkipedia, schon gehört man zu den Mitverschwörern. Schnell geht das. --Pjacobi 10:23, 21. Apr 2005 (CEST)

Ich hab mir nochmal nach Gunthers Hinweis diesen Abschnitt 4 I angeschaut, und muss zugeben, dass der mir massive Sorgen macht. Soweit ich mich erinnere, ist der eigentlich noch nie problematisiert worden, aber ich hab die wikilegel-Mailingliste auch schon ne Weile abbestellt. Ich denke, Gunther hat Recht in seiner Interpretation, dass "preserve the section entitled history" bedeuted, den Abschnitt History (in unserem Fall "Versionen/Autoren") zu erhalten, und zwar mit seinem Inhalt, nicht als Abschnitt. Das Problem ist dann aber, dass dieser Abschnitt de facto bei Wiki-Texten die Weiterverwendung beispielsweise im Druck unmöglich macht. Würde man Wikipedia drucken wollen, wären die History-Abschnitte vermutlich länger als die Artikel selber. Technisch wäre es kein Problem, die History der Wikipedia komplett mit nach Wikiweise zu übernehmen. Das ist auf einer Online-Seite auch kein Ergonomie-Problem, weil sich die schlicht niemand ankucken wird. Die Schwierigkeit tritt auf, sobald man das Medium Internet verlassen möchte. In Konsequenz dieses Abschnitts sind beispielsweise alle bisher erschienenen Wiki-Reader und alle im Rahmen des Projekte "gesprochene Wikipedia" erstellten Dateien massive Lizenzverstöße. In der Konsequenz war die Wikipedia-Cd und vermutlich auch die DVD (kenne ich noch nicht) ein Lizenzverstoß. In Konsequenz dieses Abschnitts kann Jimbo seine Idee von einer gedruckten Wikipedia für die dritte Welt einstampfen. Das heißt: wenn man sich für in einem Wiki erstellte Texte mit ihrer unendlichen Versionsgeschichte im Wortlaut an diesen Abschnitt der Lizenz hält, macht man ihren Geist kaputt ("to assure everyone the effective freedom to copy and redistribute it" - Betonung auf "effective"). Stellt sich die Frage: Wie mit diesem Problem umgehen? Ich bin da im Moment etwas ratlos... Uli 12:20, 21. Apr 2005 (CEST)

Würdest du und deine Helfershelfer und Wasserträger dich bitte auf dein Projekt beschränken und das dort klären? Ich kann deine Beiträge hier nicht mehr ertragen! --217.83.111.160 12:31, 21. Apr 2005 (CEST)
Dieser ominöse Absatz ist ja auch der Grund dafür, dass alle zusamengeführten, aufgeteilten oder aus en.wikipedia übersetzten Artikel ein GFDL-Verstoß sind. --Pjacobi 12:37, 21. Apr 2005 (CEST)
In einer engen Auslegung verstößt das alles gegen die GFDL (so wie ich sie verstehe), genauso wie "Versionen/Autoren" auch keine "Section Entitled History" im strikten Sinne der GFDL ist ("subunit of the Document whose title either is precisely XYZ or contains XYZ in parentheses following text that translates XYZ in another language").
Aber auch bei einer lockeren Sichtweise sollte sich Wikiweise dessen bewusst sein, dass sie sich mit dem Link auf die WP-Versionsgeschichte in einer Grauzone bewegt.-- Gunther 12:54, 21. Apr 2005 (CEST)
Ist nicht genau das Gegenteil der Fall? Da es in der deutschen Wikipedia keine Sektion "History" im engeren Sinn gibt, ist es auch nicht notwendig die Versionsgeschichte in ein neues Dokument aufzunehmen 128.97.70.87 00:33, 22. Apr 2005 (CEST)
Ja, die Fallen sind derer viele. Deinem Hinweis nach wäre jede Bearbeitung eine Lizenzverletzung, weil in diesem Fall eine vorher nicht vorhandene Section "history" hätte angelegt werden müssen. Es geht sogar noch weiter: Eigentlich gilt die GNU FDL für keinen einzigen Artikel in Wikipedia, denn sie gilt (Abschnitt 1) für jedes Dokument, dass einen vom Rechteinhaber (und nicht von irgendwelcher Software) eingefügten Text enthält ("contains a notice placed by the copyright holder"), der das Dokument unter die Lizenz stellt. Das hat noch nie ein Autor irgendwann hier getan. Keine Ahnung, ob da irgendeine Form von Gewohnheitsrecht greift, ich hoffe doch sehr. Uli
Natürlich wird die GFDL hier nicht besonders streng ausgelegt. Ich wollte nur die Behauptung, der WP-Backlink sei auch bei strenger Einhaltung der GFDL eine reine Gefälligkeit, nicht einfach so stehen lassen.-- Gunther 14:12, 21. Apr 2005 (CEST)

Antrag zur Geschäftsordnung: Seit vielen vielen Monden ärgere ich mich, dass solche Debatten über die Auslegung der GFDL auf irgendwelchen Diskussionsseiten versickern, ohne dass man sie mühelos später wiederfindet. Können wir eine Seite Wikipedia:Lizenzauslegung oder so anlegen und dort versuchen a) so etwas wie einen Kommentar zur GFDL zusammenzubekommen und b) die ganzen Debatten dazu zusammenzukopieren. Ich selbst möchte das nicht machen, fände das aber wichtiger als viele andere Überlegungen, da der nervus rerum betroffen ist. --Historiograf 14:20, 21. Apr 2005 (CEST)

Wikipedia in einem Intranet: Darf die downloadbare Wikipediaversion auf einen internen Intranetserver abgelegt werden, der keinen Zugang zum Internet hat. In der Originalversion könnten dann alle Intranetuser die Inhalte von Wikipedia einsehen, lediglich die Links in das www würden dann ins Leere greifen. 12:21, 25. Oktober 2005 (gg)

4. I.

Hier steht genau was der Abschnitt bedeutet WW. Und wer sich über die Doktorhüte lustig macht sollte wissen, dass ich die Bilder auch nicht sonderlich prickelnd finde. Das tut aber nichts zur Sache hier. mfg --Paddy 21:13, 21. Apr 2005 (CEST)

Für all diejenigen, die unsachlich wurden in der Diskussion [2]. --Paddy 23:32, 21. Apr 2005 (CEST)

"Versionen/Autoren" ist die "section Entitled History" und somit mit allen Einträgen ein Teil des Dokumentes. Nach 4.I muss sie bei einer veränderten Kopie erhalten werden (preserve).--Gunther 23:58, 21. Apr 2005 (CEST)
Aber die Lizenz schreibt sehr genau vor wie eine Sektion History bezeichnet werden muss (siehe oben) : z.B. als "Versionen/Autoren (History)" , damit ist die Version/Autoren-Seite nicht bindend. 128.97.70.87 00:50, 22. Apr 2005 (CEST)
Wenn unsere Versionsgeschichte nicht die "history section" im Sinne der GFDL ist, dann darf hier gar nicht mehr editiert werden. Alle Ursprungsversionen müssen in Ruhe gelassen werden, da 4. I nicht erfüllt werden kann. Oder Du setzt einen Abschnitt "History" in den Artikel selbst. --Pjacobi 00:55, 22. Apr 2005 (CEST)

@Gunther lese die Lizenz und beschränke Dich nicht auf ein Wort das du kennst. --Paddy 03:04, 22. Apr 2005 (CEST)

@Erzfeind was Du da erzählst ist teilweise richtig aber teilweise auch grober Unfug --Paddy 03:04, 22. Apr 2005 (CEST)

Man vermeide konkrete Kritik; dadurch wird man unangreifbar.--Gunther 11:36, 22. Apr 2005 (CEST)

Artikelteile ausgliedern

Apropos Auslagerungen der Textteile - wenn man im neuen Artikel die Quelle und die Hauptautoren des ausgelagerten Abschnittes nennt, dann ist alles GNU-mäßig OK? (Privat würde ich noch die Ehre und die Bearbeitungspunkte dem überlassen, der dort am meisten geschrieben hat... ;-) ). AN 15:17, 3. Mai 2005 (CEST) (Hier eingefügt von Gunther 22:23, 3. Mai 2005 (CEST))[Beantworten]

Es handelt sich formal um eine veränderte Kopie, die eigentlich den History-Abschnitt enthalten muss. Das mit den (fünf) Hauptautoren ist nur für die Titelseite relevant, die wir ohnehin nicht haben.--Gunther 22:23, 3. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
"die eigentlich den History-Abschnitt enthalten muss" - Und wie geht das technisch? (Gott sei Dank habe ich gestern nur Sätze verwendet, die ausschliesslich meiner Tastatur entstammten - mein Stil gehört irgendwie mir, ich könnte es auch genauso wiederholt schreiben. Heute habe ich einen Museumsartikel bewußt vom Anfang an selber geschrieben, obwohl es dazu in einer Liste 2 oder 3 Sätze zum Thema gibt - so vermeidet man umfangreiches Grübeln und es ging ja schnell) AN 09:41, 4. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Eigentlich gar nicht, ich habe bisher folgende Vorschläge gesehen:
  1. Im Bearbeitungskommentar einen Wikilink auf den alten Artikel. (Begründung: Wird ja auch beim Übersetzen so gemacht, also ist das ok.)
  2. Die Versionsgeschichte per Cut&Paste als erste Version in den neuen Artikel kopieren, danach wieder herauslöschen. (Kommt mir zweifelhaft vor.)
  3. Die Versionsgeschichte per Cut&Paste auf die Diskussionsseite des neuen Artikels kopieren.
Such' Dir was aus ;-) --Gunther 09:52, 4. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
"Im Bearbeitungskommentar einen Wikilink auf den alten Artikel." - Ist am einfachsten - jeder kann nachprüfen, daß ich genau das gestern in Palais Royal (Paris) und Place Vendôme getan habe :-) (die verwendeten Sätze/Weblinks habe ich selber wenige Stunden zuvor geschrieben - ich hätte sie auch in einer Datei zwischenspeichern können). AN 10:13, 4. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Kündigung freier Lizenzen, insbesondere der GFDL

Von der Diskussion zur GFDL kopiert --Historiograf 22:32, 18. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Die GFDL ist nicht widerrufbar. Stünde ein entsprechender Satz/Abschnitt über ausgeschlossenen Widerruf drin, wäre er nichtig, da er nicht mit geltendem deutschem (Urheber)recht vereinbar wäre. Sodanur 00:43, 11. Apr 2005 (CEST)

Nur nicht so aufgeregt, Peter! Mal ganz, ganz langsam. Was meinst Du nun eigentlich, widerrufbar oder nicht? -- ArtMechanic 02:04, 11. Apr 2005 (CEST)
Ich meine: Wenn ich heute der Wikipedia aus guten Willem etwas spende, kann ich es morgen wieder rausnehmen. Ohne dass irgendwelche verkrampften "Admins" kommen können und sagen können: "Einmal GFDL, immer GFDL". Beziehe mich halt auf meine Beiträge. Wenn mir ein Admin hier doof kommt, dann entferne ich halt meine Beiträge. So einfach ist das. Ja, ich meine Skriptor, Unscheinbar und nich ein paar andere. Sodanur 02:17, 11. Apr 2005 (CEST) alias gesperrter PeterBonn
und ich kann es dann von meiner lokalen Kopie, die ich hier ganz legal habe, wieder einstellen - selbstverständlich mit den Angaben, die zum Bild gemacht wurden und dem Namen desjenigen, der es in die Wikipedia einstellte. Und natürlich mit dem zur Verfügung stellen der entsprechenden Lizenz, nämlich der GFDL, unter der ich das Bild "erworben" habe, und die keinerlei Ablaufdatum hat. Nun schlaf doch mal eine Nacht drüber und dann kann man immer noch vernünftig darüber reden, was du dir vorstellst. Gruß, -- Schusch 02:23, 11. Apr 2005 (CEST)
Idealist, du! Kannst du zwar, aber dann kann ich dich eines besseren belehren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sodanur 02:25, 11. Apr 2005 (CEST)
Wer lesen kann (die Lizenz in dem Fall) ist klar im Vorteil – aus den Wikipedia:Lizenzbestimmungen: unlimited in duration -- Schusch 02:27, 11. Apr 2005 (CEST)
Wer kapieren kann, dass Gelesenes nichtig sein kann, ist noch klarer im Vorteil. Und jetzt halt' die Klappe, dein Geschrieb nervt mich an. Sodanur 02:29, 11. Apr 2005 (CEST)
Bitte Ton mäßigen. --Avatar 02:37, 11. Apr 2005 (CEST)

Ende der Kopie

Vom Portal:Recht, Diskussion kopiert. --Historiograf 02:06, 13. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Es ist zwar kein Massenproblem kann aber im Einzelfall unangenehm werden, wenn Benutzer behaupten, sie könnten die GFDL kündigen wie jeden anderen Vertrag und ihre Leistungen zurückziehen (Nachweise zu zwei Fällen unter [3]). Da unser Rechtsgutachten dazu nichts sagt, denke ich, es wäre gut, wenn die geballte jur. Kompetenz die Problematik aus schuldrechtlicher Sicht beleuchtet. Stichworte: Dauerschuldverhältnis? Kündigung aus wichtigem Grund? Rückruf wegen gewandelter Überzeugung nach dem UrhG? --Historiograf 21:02, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Natürlich kann man "jeden anderen Vertrag" auch nicht einfach kündigen, wenn man gerade Lust dazu hat. – Pacta sunt servanda.
GRUR 2002, 670 kennst Du bereits? Danach wäre die GFDL nicht ordentlich kündbar. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wäre bei einer "Verletzung des Kernbereichs von Urheberpersönlichkeitsrechten" möglich; damit könnte in unserem Fall wohl z.B. eine Entstellung des Artikels (durch das Einbauen von gravierenden Fehlinformationen) gemeint sein. Außerdem schließt die Autorin auch den von Dir erwähnten Rückruf der Nutzungsrechte gem. §§ 41, 42 UrhG nicht aus. --kh80 •?!• 22:31, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Nein, PLAß, Open Contents kenne ich noch nicht, aber vielleicht kannst du das mal irgendwo hier allgemeinverständlich klarstellen. --Historiograf 22:49, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Was zur Kündigung drin steht, hab ich eigentlich schon wiedergeben:
Gunda Plaß vertritt die Ansicht, dass der Lizenzvertrag (im Fall der GFDL) einen Schenkungscharakter hat. Mit Hinblick auf die BGB-Vorschriften über Schenkungsverträge sei daher eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Dadurch, dass der Urheber nicht nur die Nutzung, sondern auch die Veränderung erlaubt hat, zeige er darüberhinaus, dass er "seinen Griff auf das Werk zu lockern gewillt" sei. Schließlich würde ein Dritter nur dann Modifikationen an einem Werk vornehmen, wenn er sicher sein kann, dass der Urheber eine Nutzung des Werkes auf Dauer erlaubt hat (ansonsten wäre die Modifikationen u.U. vergebens) – und das weiß der Urheber auch.
Möglich wäre aber eine Kündigung aus wichtigem Grunde. Ein solcher Grund könnte die "Verletzung des Kernbereichs von Urheberpersönlichkeitsrechten" sein. Als Beispiel nennt die Autorin ein Computerprogramm, dass mehrfach verändert wurde und anschließend gravierende Fehler aufweist. Übertragen auf Wikipedia könnte man wohl einen Artikel annehmen, der von anderen Benutzern durch falsche Informationen völlig entstellt wurde.
Der Rückruf von Nutzungsrechten (§§ 41, 42 UrhG) wird nur kurz am Rande als Spezialfall erwähnt. Außerdem wird auf eine damals geplante Gesetzesänderung eingegangen, die aber doch nicht umgesetzt wurde. --kh80 •?!• 23:59, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Aus "Fragen zur Wikipedia"

Ein nichtkündbarer Vertrag? Ist das rechtlich überhaupt erlaubt? --WikiWichtel Cappuccino? 11:40, 13. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Ich weiß nicht, ob Historiograf das Wort "grundsätzlich" absichtlich gebraucht hat, aber wenn ein Jurist "grundsätzlich" sagt, dann kommt meist ein (großes) "aber". Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten - Pacta sunt servanda. Wie es die GFDL mit Ausstiegs- und Kündigungsmöglichkeiten hält weiß ich nicht genau, deswegen schreibe ich hier und nicht in der Diskussion.--Moguntiner 11:52, 13. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Jeder kann jederzeit seine Inhalte zurückziehen. Es geht hier aber doch nur um Urheberrechte. Wenn ich einmal einen Text, ein Bild oder einen Ton öffentlich freigab, dann kann ich diese Entrechtung nicht revidieren. -- Zollwurf 12:05, 13. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Um Urheberrechte geht es eigentlich nicht, da man doch so oder so Urheber an einem Werk ist. Zumindest nach deutschem Recht ist es hierbei doch entscheidend, ob man das Nutzungsrecht abtritt. Stern !? 12:13, 13. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Wenn man mit dem Bäcker einen Vertrag über den Kauf von Frühstücksbrötchen abschließt, kann man den auch nicht nach Belieben "kündigen" (zurücktreten oder widerrufen). Ebensowenig beim Schenkungsvertrag, den man mit seinem Neffen über ein Spielzeugauto abgeschlossen hat ... Wie auf der o.g. Seite erwähnt: pacta sunt servanda. – Eine Kündigung aus wichtigem Grund wird ja nicht ausgeschlossen. --kh80 •?!• 12:07, 13. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Obschon etwas naiv - Du hast recht. Allerdings kann der Kauf von Waren wohl kaum mit dem Kauf bzw. Verkauf von Rechten verglichen werden. -- Zollwurf 12:15, 13. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht eine dumme Frage, aber was hat denn die Veröffentlichung von Texten oder Bildern unter einer Lizenz mit einem Vertrag zu tun? Zu einem Vertrag gehören doch immer zwei Parteien während die Entscheidung für die Veröffentlichung nur beim Rechteinhaber selbst liegt - Wikipedia liefert nur das Medium, in dem die Veröffentlichung stattfindet. Oder liege ich da falsch? -- srb  12:18, 13. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Die juristischen Feinheiten können dir die Juristen erklären. GFDL als Lizenz ist (nach IMO zutreffender Auslegung) ein Vertragsangebot an einen Nutzer: Du kannst dieses geschützte Bild/Text nutzen, wenn du dich an diese Regeln hältst. Der Verantwortliche für dieses Internetangebot geht auf das Vertragsangebot durch das Hochladen durch den Urheber/Berechtigten ein. Solange sich der Verantwortliche (Wikimedia Foundation, wenn ich das recht sehe) an die GFDL hält, besteht sein Nutzungsrecht (bis zum Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist). Der Urheber kann alles mögliche andere mit seinem Werk machen, aber nicht die Lizenz widerrufen (es sei denn in absoluten Ausnahmefällen) --Historiograf 16:22, 13. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Dürfte - ganz ohne juristische Feinheiten auch ein praktisches Problem sein. Gesetzt den Fall, man kann die Veröffentlichung unter GFDL widerrufen (man kann alles mögliche widerrufen, warum nicht auch das) hat man ein sehr technisches Problem. Wenn man die Lizensierung als Vertragsangebot oder als einseitige Erklärung begreift, das ist unerheblich - schließt eine Veröffentlichung unter GFDL nicht irgendwie die Wikipedia ein. Diese ist ja nie Vertragspartner. JEDER ist berechtigt, unter GFDL freigegebene Dokumente gemäß den Lizenzbestimmungen zu nutzen (z.B. in der Wikipedia aber auch anderenorts, nach eigenem Belieben). Ein gültiger Widerruf bedingt aber meines Erachtens wenigstens eine Erlkärung gegenüber dem Vertragspartner oder Nutzer. Wie aber gibt man eine gültige Erklärung gegenüber jedermann ab?? --Bühler ? @ 14:10, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ende Kopie --Historiograf 23:11, 16. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Aus den Löschkandidaten/Bildern, 9. Mai 2005 verschoben:

Unter freier Lizenz veröffentlichte bilder können nicht mehr unter Copyright gestellt werden. Hadhuey 21:58, 9. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Also möchtest Du mir das Urheberrecht streitig machen? Hinrich 22:45, 9. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Mit dem Einstellen des Bildes unter einer freien Lizenz hast Du Dir das Urheberrecht selber genommen -- Denniss 23:36, 9. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Das entspricht nicht der deutschen Rechtslage. Das Urheberrecht ist nicht entkoppelbar vom Rechteinhaber. Hinrich 09:30, 10. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Nun mal langsam. Das Urheberrecht bleibt unveräusserlich beim Ersteller des Bildes. Indem er das Bild unter einer freien Lizenz veröffentlich hat, hat er aber anderen - unwiderruflich - das Recht eingeräumt das Bild zu nutzen, eine lizensierung kann man nicht einfach zurückziehen sonst wäre sie sinnlos. Wir können es aber natürlich trotzdem Löschen, er kann nur nimanden verklagen der's sich runtergeladen hat und es jetzt nutzen will. Ich würde, einfach aus freundlichkeit und fairnes, das Bild löschen. -- D. Dÿsentrieb 00:23, 10. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Interessanter Aspekt. GFDL sagt nichts über eine Unkündbarkeit der eingeräumten Rechte. Insofern muss ich davon ausgehen, dass die Einräumung der Nutzungsrechte dem deutschen Vertragsrecht unterliegen. Dieses sieht aber in keinem Fall eine Unkündbarkeit vor. Demnach kann ich als Rechteinhaber den schlüssig geschlossenen Vertrag kündigen, und damit die GFDL. Entsprechend Treu und Glauben wären bereits abgeleitete Werke davon unberührt. Ein einfaches Zurückziehen ist also durchaus möglich.
Mir geht es nicht darum, dieses wirklich unwichtige Bild zu löschen, sondern um die rechtlichen Aspekte zu beleuchten. Die allwissenden Administratoren ziehen sich immer auf die GFDL zurück, akzeptieren andere Freigaben nicht (s. o.), und meinen, über jeden Zweifel erhaben zu sein. Dieses Beispiel zeigt aber m. E. eine deutliche Schwäche der GFDL. Im übrigen ist eine nicht kündbare Vereinbarung nach deutschem Recht in der Regel ohne Bestand, da sie immer einen Vertragspartner unangemessen übervorteilt. Was bei Texten noch funktionieren mag, führt bei den Bildern zu erheblichen Problemen, denn Fotos von Personen können nicht mal eben geändert werden. Ein Artikel lebt aber von und mit den Illustrationen, ohne die er nichts ist. Und Wikipedia ist auf dem Weg zum Yes, ready for lynx. Hinrich 00:33, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Das ist in der tat interressant - ich war bislang der Ansicht, dass eine solche lizenz unkündbar ist - aber ich bin kein Jurist. Wie gesagt bin ich ohnehin dafür das Bild zu löschen (Löschen auf Anfrage des Hochladers geht eigentlich immer). Aber mir scheint dass wir das näher beleuchten sollten. Du schreibst "Entsprechend Treu und Glauben wären bereits abgeleitete Werke davon unberührt." Hmm... aber wenn dein Bild auf der Wikipedia-DVD ist dürfte die jetzt nicht weiter Verkauft werden? ODer zumindest nicht neu vervielfältigt? Oder dürfte Sie, aber dritte dürften das Bild von der DVD nicht verwenden, obwohl da eine Freigabe dransteht? Muss ich also vor der Verwendung freier Inhalte immer erst alle Autoren fragen ob sie der Lizenz noch immer zustimmen? Ich fürchte, wenn das stimmt können wir die WIkipedia zumachen :( -- D. Dÿsentrieb 00:51, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Das Problem mit der DVD sehe ich nicht. Als die Kopie erstellt wurde, geschah das ja im Einvernehmen. Bei der Verwendung durch Dritte würde ich einen Ausschluss nur dann explizit annehmen, wenn dieser von dem Entzug der Lizenz wusste bzw. hätte wissen müssen. Letzeres ist bei einem Käufer einer DVD, der sonst Wikipedia nicht oder nur selten benutzt, kaum zu erwarten. Gleiches gilt für normale Benutzer. Eine explizite Nachfrage beim Lizenzgeber steht wohl außerhalb der Verhältnismäßigkeit. Einzig die Administratoren würden unter das hätte kennen müssen fallen. Auch hier spiegelt sich die Ausweitung der Pflichten durch die besondere Position wider. Hinrich 11:12, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
§31 UrhG: "Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden."
Ein zeitliche Begrenzung bedürfte also der vertraglichen Bestimmung, welche die GFDL nicht enthält. Es steht hingegen auch nichts davon, dass die Nutzung im Nachhinein begrenzt werden kann... --NB > + 12:34, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Dann ist davon auszugehen, dass dieses dem Urheber möglich ist. Folge ich der Interpretation, stellen Bilder unter der GFDL ein Problem dar. Hinrich 15:49, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Das Urheberrecht besteht immer fort bis 70 J. pm. Die übertragenen Nutzungsrechte unter Bild-CC-by-sa/2.0/de sind eine Einbahnstraße, ein Widerruf nicht vorgesehen (siehe hier unter Ziff. 7 [4]). Ihr könnt das Bild aber gerne löschen, ich lade es dann lizenzkonform wieder hoch. --ST 13:26, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Hinrich ich verstehe nicht ganz wieso du das zurücknehmen willst. Was ist der Grund? Außerdem irrst du dich. Es haben schon andere versucht Code der unter der sehr änlichen GPL veröffentlicht wurde nachträglich unter Berufung auf das Copyright wieder unfrei zu machen. Sie sind regelmäßig abgeblitzt. Außerdem könntest du ja dann im Nachhinein das Werk anderer, also bspw. die Verbreitung gedruckter Fassungen der Artikel in die es eingebaut ist verhindern. Das wäre ein Verstoß gegen die guten Sitten, Treu und Glauben und was weiß ich noch, schließlich hast du ihnen die Rechte ohne wenn und aber eingeräumt und die nutzen sie jetzt solange es ihnen passt. Arnomane 22:23, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ende der Einfügung --Historiograf 19:41, 17. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Aus Wikipedia_Diskussion:Lizenzbestimmungen:

Im Artikel gibt es den Absatz Unwiderruflich, der darauf abzielt, daß der Benutzer der Dumme ist. Das halte ich für ein Gerücht. Alle Verträge sind kündbar, auch die mit Wikipedia. Bundesrecht bricht Firmen- oder Stiftungsrecht! Nur weil wir hier es mit einer englischsprachigen Vorlage zu tun haben, die zudem auch noch recht seltsame Kürzel verwendet, heißt das noch lange nicht, dass Lizenzen nicht kündbar sind. Schon gar nicht, wenn Wikipedia in Deutschland den Status der Gemeinnützigkeit (Finanzamt Berlin förderungsfähig nach Abschnitt A, Nr. 4 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV anerkannt worden.) erhalten hat. Wurden da nicht Spendengelder für http://www.wikimedia.de gesammelt? Man kann nicht nur das GUTE eines Rechtssystems ausnutzen wollen und die Nachteile für sich ausschließen. Wie gesagt Bundesrecht bricht Stiftungsrecht und damit sind auch die Verträge kündbar. Wenn nicht folgt Entzug der Gemeinnützigkeit und damit sind die Spendengelder zu versteuern. :-)) Wollen wir es erst auf einen Musterprozeß ankommen lassen? Das kann ein teuerer Spaß für Wikipedia werden. Da müssen wir uns nicht erst teuer von der Kanzlei “Jaschinski Biere Brexl” betüddeln lassen. --84.176.113.137 04:26, 9. Jun 2005 (CEST)

Kein Benutzer schließt einen Lizenzvertrag mit der Wikimedia Foundation, und mit Wikimedia Deutschland schon gar nicht. Und was das mit der Gemeinnützigkeit zu tun haben soll, ist mir auch völlig unklar. --Kurt Jansson 16:26, 10. Jun 2005 (CEST)

Ende der Kopie --Historiograf 19:56, 14. Jun 2005 (CEST)

Bild selbst/allein kann nicht unter GFDL stehen

Verschoben aus Wikipedia_Diskussion:Bilder --Historiograf 14:38, 20. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich stolpere über die GFDL-Forderung an Bilder in der Wikipedia: Ein Bild als solches bzw. "für sich allein" kann meines Erachtens nach nicht unter der GFDL stehen, denn um die Lizenz anzuwenden ist erforderlich: "To use this License in a document you have written, include a copy of the License in the document and put the following copyright and license notices just after the title page...". Selbst wenn man das mit der Titelseite mal ganz locker sieht, so müsste doch die GFDL in die Grafik eingebaut werden. Auch die Lizenz selbst fordert ganz klar, dass der Lizenzhinweis ("notice") im Dokument steht (Zitat: "This License applies to any manual or other work, in any medium, that contains a notice placed by the copyright holder").

Somit kann meines Erachtens nach ein Bild also (auf die Wiki bezogen) frühestens im Kontext der Bildbeschreibungsseite unter der GFDL landen - damit können dann auch dortige Teile als "Invariant Sections" eingefordert werden...

Das klingt jetzt vielleicht penibel und nach Haarspalterei, ist aber ein großer Unterschied, da das Bild selbst dann eben nicht unter der freien Lizenz steht, sondern erste das "nächstgrößere Konstrukt", das die Anforderungen der GFSL erfüllt... Damit blieben auch zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten für das Bild ohne dieses Konstrukt beim Autor/Urheber, oder?!

Für die Verwendung in der Wikipedia wäre es wohl trotzdem problemlos, da hier ja die Bildbeschreibungsseite ständig mitgeführt wird - bei anderen freien Projekten wäre das auch unkritisch, denn die könnten ja ebenfalls die ggf. als invariant lizenzierten Bereiche übernehmen und die GFDL wäre da ja auch dabei...

Stünde hingegen beispielsweise ein JPG für sich unter der GFDL, so trüge dieses "Dokument" keine Autorenbezeichnung und keine als invariant auszuzeichnenden Teile, sodass eine ziemlich "zügellose" Verwendung möglich wäre --Gilion i-Ethuil 10:30, 22. Jul 2004 (CEST)

Du kannst ja bei allen JPG-Bildern den IPTC-Eintrag direkt in der Bilddatei mit vornehmen und dort auf GNU-FDL verweisen. Dann wäre der Lizenzhinweis in dem Bildmedium direkt drin. -- sk 11:02, 22. Jul 2004 (CEST)
Ich denke nicht, dass das die Anforderungen der GFDL erfüllt (s.o.) - zudem wird dieses Format nur von wenigen Grafikprogrammen unterstützt und geht vermutlich bei der Konvertierung in ein anderes Format verloren... --Gilion i-Ethuil 12:17, 25. Jul 2004 (CEST)

Ende der Einfügung --Historiograf 14:38, 20. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Wer geht bei Wiki gegen Externe Lizenzverletzungen vor ?

Hallo habe hier durch Zufall etwas endeckt weil der User im Artikel eine Jahreszahl eingefügt hatte zu ich Fragen wollte woher er sie hat und wer der Vorbesitzer wahr. Sa Dragonera dadurch kam ich auf seine eigene Page: siehe dort er gibt zwar wiki als Quelle an aber kein Hinweis Autoren oder desgleichen, nein durch seinen Zweifelhaften Eintrag gibt er sich jetzt als grosser Mitautor der Wikiartikel aus. siehe [5] winkipedia ist ein wohl ein Lehrerehepar was seinen Schülern nun den die grosse künstlerische Seite zeigen will. Was passiert in solch einem Fall nun aus Wiki Sicht ? Wer mahnt diese Leute ab und verfolgt evtl. Rechtsmassnahmen ? Grüße --Juan 04:41, 23. Jul 2005 (CEST)

Antwort Ich möchte mich an dieser Stelle zu Wort melden, da ich in dem obigen Abschnitt ja "angegriffen" werde. Ich möchte das mal kurz erklären. Ich habe auf meiner Webseite einen Link auf Wikipedia gesetzt, da viele Leute meine Webseite besuchen weil sie sich z.B. in Google vertippen. Da ich nunmal seit 20 Jahren Winki genannt werde kann das schonmal vorkommen. Zum einen gibt es auf meiner Webseite einen Link zu wikipedia.de, zum anderen hatte ich auf meiner Webseite eine Liste mit den Artikeln, denen ich beigetragen habe. Mehr nicht. Ich habe mich weder in der Vordergrund gestellt noch behauptet, ich wäre der der Author der Seiten. Da dies ja aber scheinbar zur Kritik führt habe ich diesen Teil wieder gelöscht. Ziel der Seite ist es nicht, Schülern irgendetwas zu zeigen, vor allem nicht weil ich kein Lehrer bin. Desweiteren gibt es keinen Grund für Polemik an dieser Stelle ("zweifelhafter Eintrag", "grosse künstlerische Seite"), wenn Kritikbedarf besteht kann man mich dazu kontaktieren oder die Diskussionsseite von dem Artikel dazu benutzen.

--Winki 16:39, 27. Jul 2005 (CEST)

Übersetzungen, Autorennachweis gemäß GFDL

Reicht der folgende Hinweis auf der Diskussionsseite des übersetzten Artikels aus, oder ist das so nicht GFDL konform?

Dieser Artikel beruht auf einer Übersetzung des Artikels Sharon Tate aus der englischsprachigen Wikipedia in der Version vom 9. August 2005. Eine Liste der Hauptautoren (History) gemäß GNU FDL ist hier zu finden.

--Schlurcher ??? 20:52, 9. Aug 2005 (CEST)

Ich hoffte, dass mir jemand die Arbeit abnimmt, aber es soll wohl nicht sein. Die Frage GFDL-konformer Übersetzungen wurde auf den verschiedensten Seiten thematisiert und manchmal unterschiedlich beantwortet. In vielen Fällen wird nur der Interwiki-Link gesetzt und absolut skrupellos und ohne Kennzeichnung verfahren. Obigen Vermerk möchten etliche hier auf der Seite selbst stehen haben (ich persönlich denke, der Zeitstempel ist mit dem Tag bei mehreren Änderungen pro Tag unterbestimmt, es sollte vielleicht doch die Uhrzeit dazu), bei Wikipedia:Übersetzungen wird das Feld Zusammenfassung und Quellen empfohlen (bin ich kein Freund von, aber das hat den Vorteil, dass die Quelle fest mit der Version verbunden bleibt). Die Wikipedia:FAQ Rechtliches sagen: Innerhalb der Wikipedia gibt es dafür folgendes Gentleman Agreement: In der Zusammenfassung solltest du beim Speichern einen Link auf den Originalartikel mit dem Hinweis, dass es sich um eine Übersetzung handelt, angeben, und, falls realisierbar, solltest du auch die Hauptautoren in der Zusammenfassung nennen. Artikeltext oder Disku sind meines Erachtens aber genauso vertretbar. Frage und Antwort bitte unter Wikipedia:Lizenzauslegung einstellen, dort gehört sie hin. --Historiograf 22:33, 13. Aug 2005 (CEST)

"Versionen/Autoren" dient dazu, die Urheber eines Artikel zu nennen. Daher sollte das Feld "Zusammenfassung und Quelle" in jedem Fall (zumindest zusätzlich) genutzt werden, um darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Übersetzung handelt.
Wer sich über die Urheber informieren möchte, der schaut nicht unbedingt auf die Diskussionsseite. Wenn aus dem Artikel nicht hervorgeht, dass es sich um eine Übersetzung handelt, und wenn als Autor nur Schlurcher genannt würde, dann würde der Eindruck entstehen, dass Schlurcher der alleinige Urheber ist – und solche Irrtümer gilt es zu vermeiden.
Außerdem kann ein solcher Baustein leicht entfernt werden und wäre dann nur noch umständlich auffindbar. Ebenso kann eine Diskussionsseite gelöscht oder beim Verschieben vergessen werden. --kh80 •?!• 00:05:42, 14. Aug 2005 (CEST)

Artikel gedruckt in einem Museum auslegen

Hallo,

dürfte ein Museum, mit Hinweis auf die Quelle Wikipedia, Artikel aus der Wikipedia ausgedruckt auslegen? Z.B. zur Erläuterung von technischen Zusammenhängen?

Wenn sich sich an die GNU FDL hält: klar! --Historiograf 14:22, 26. Aug 2005 (CEST)


Das heist ausdrucken mit Quelle ist okay - den Link auf die Autoren geht ja nicht da Papier

Nönö. Ausdrucken mit Autorennennung und vollständigem Abdruck der GNU FDL. Anders läuft es nicht. --Historiograf 22:13, 29. Aug 2005 (CEST)

Das ist zuviel Aufwand die GNU FDL jedesmal abzudrucken - evtl. auf der Rückseite, langt das?

Ob zuviel Aufwand oder nicht, ist kein juristischer Gesichtspunkt. Wo die GNU FDL steht, ist wurscht (auch in 2-Punkt-Schriftgröße wäre OK). --Historiograf 22:16, 3. Sep 2005 (CEST)

Darf der Verfasser die ursprüngliche Quelle weiterverwenden?

Wenn ich das von mir erarbeitete Unterrichtsmaterial gekürzt hier reinstelle - darf ich mein Originalmaterial dann selbst noch benutzen (und mein Honorar verdienen)? Oder muß ich dann etwa auf jeder Seite die GFDL abdrucken? Mal abgesehen vom Papierverbrauch - das sieht dann ja so aus, als hätte ich das Material nicht selbst geschrieben. Klaus Eifert 12:02, 3. Sep 2005 (CEST)

Klar, darf er das. Antwort auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen --Historiograf 22:15, 3. Sep 2005 (CEST)

GPL ist im großen und ganzen nach deutschem Recht OK, dürfte auch für die GNU FDL gelten

Zu diesem Schluss kommt http://www.jurpc.de/aufsatz/20050145.htm --Historiograf 20:33, 29. Dez 2005 (CET)

Lizenz korrekt umgesetzt?.

Es geht um: http://wikipedia.7val.com/ Siehe auch: http://www.xonio.com/news/news_18256155.html?tid1=7400&tid2=0 Es ist ja nichts dagegen zu sagen, daß WP für die Bearbeitung mobil umgesetzt wird, aber ist hier die Lizenz nach extern erfüllt? Am Rande: Da scheinen ja auch kommerzielle Aspekte eine Rolle zu spielen.

MFG -- 213.168.121.167 19:43, 11. Jan 2006 (CET)

Wikipedia für Referate u.ä.

Oft nutze ich für die Schule Wikipedia. Leider kann ich da keine ganzen Texte kopieren, da ich dann auch die Versionshistory kopieren müßte. Es ist vorstellbar, dass das vollig unmöglich ist, da das die Zuhörerer sehr langweilt. Daher schlage ich vor, dass man nicht mehr die Versionshistory mitveröffentlichen muss. Mir ist bekannt, dass das nur sehr schwierig möglich ist, weil die Vorversionen unter der GNU FDL standen. Daher schlage ich vor, dass alle User abstimmen können, ob sie ihre Inhalte unter eine andere Lizenz stellen möchten. Wenn auch nur ein einziger Mitarbeiter nicht zustimmt, bleibt der jeweilige Artikel unter GNU FDL.

Sollten die User nicht dem Antrag folgen, eine solche Abstimmung einzuleiten, weise ich darauf hin, dass die Wikipedia dann darin beeinträchtigt ist, womit sie eigentlich dienen sollte: dass jeder Mensch das in der Wikipedia gespeichrte Wissen frei verwenden kann. --Netkai 00:06, 3. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Wenn du für ein Referat mehr Text als ein Zitat verwendest, handelt es sich um ein Plagiat und du bekommst hoffentlich zurecht Probleme, aber nicht mit dem Gesetz, sondern mit dem Lehrer.--134.2.3.103 16:14, 11. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Doppellizensierung

Wenn sich Doppellizensierungen widersprechen, was gilt dann? In der Diskussion zu Lizenz http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Lizenz wird gesagt, dass man sich dann eine aussuchen kann. Hier dagegen wird gesagt, das sei nicht möglich. Beispiel aus der Diskussion weiter oben: "[...] Es haben schon andere versucht Code der unter der sehr ähnlichen GPL veröffentlicht wurde nachträglich unter Berufung auf das Copyright wieder unfrei zu machen. [...]" Offensichtlich gibt es Probleme bei Doppellizensierungen. Wenn ich jetzt aus einem Artikel kopiere, könnte ich mich auf beides berufen. Was aber gilt? Ich sehe das kritisch. Wie ist es juristisch? Die Wikipedia empfielt jetzt Doppellizensierungen. Wenn ich aber jetzt eine davon nehme, verstoße ich unter Umständen gegen die andere. Wie ist das geregelt? Ich möchte, dass jeder das Wissen frei verwenden kann. Grüße aus Dresden --Hutschi 10:10, 2. Aug 2006 (CEST)