Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro


Hochladen von Briefmarken in die deutschsprachige Wikipedia

In persönlichen Gesprächen, Telefonaten und Mails und per Chat ist zwischen den Urheberrechtsmenschen eine Einigung gefunden worden, wie zukünftig mit Briefmarkenabbildungen zu verfahren ist. Diese Regelung betrifft ausdrücklich nur amtliche Briefmarken.

  1. In die deutschsprachige Wikipedia ist das Hochladen von Briefmarken aller Länder mit Ausnahme der USA gestattet.
  2. Bürger der Schweiz und aus Österreich sollten, wenn sie sich in ihrem Heimatland befinden, Briefmarken nicht unter ihrem Klarnamen hochladen, weil die rechtliche Situation nicht ausschöpfend geklärt ist, also keine entsprechende Rechtsprechung existiert/bekannt ist. Die österreichische Rechtsprechung hat sich beispielsweise sehr oft an den entsprechenden deutschen Urteilen orientiert, so dass dort ähnliche Entscheidungen zu erwarten wären.
  3. Der Briefmarkenbaustein und Hilfeseiten sind den neuen Gegebenheiten anzupassen

für die Regelung

  1. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:14, 1. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
  2. --ST 15:26, 1. Dez. 2007 (CET) Eine andere Rechtslage ist nicht denkbar, sonst könnten Briefmarkenkataloge, wie etwa der Michel, dicht machen.[Beantworten]
  3. Wenn wir Briefmarken als Amtliche Werke auffassen, sehe ich da kein Problem. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 15:44, 1. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
  4. --jodo 15:45, 1. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
  5. -- ChaDDy 15:45, 1. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
  6. --Historiograf 09:45, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

gegen die Regelung

  1. Rtc (hat im Chat Bedenken geäußert) --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:14, 1. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
  2. --Isderion 17:45, 1. Dez. 2007 (CET) hat jemand vielleicht Urteile dazu oder Kommentarmeinungen (und zwar abseits von Schricker/Katzenberger).[Beantworten]
  3. -- Bobo11 18:07, 1. Dez. 2007 (CET) Da in der Schweiz Briefmarken nicht als amtliches Werk gelten (auf diesen Standpunkt stellt sich jeden falls die schweizeriesche Post).[Beantworten]
    Was die schweizer Post sagt, ist uns ziemlich egal. Viel wichtiger ist, was das schweizer Recht sagt. -- ChaDDy 18:26, 1. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
    Im SR 231.1, Artikel 5 sind Briefmarken nicht aufgeführt! Durch das Urheberrecht nicht geschützt sind: a. Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Verträge und andere amtliche Erlasse; b. Zahlungsmittel; c. Entscheidungen, Protokolle und Berichte von Behörden und öffentlichen Verwaltungen; d. Patentschriften und veröffentlichte Patentgesuche. Und Briefmarken gelten nicht als Zahlungsmittel, sondern als Wertzeichen (Gutschein). Bobo11 18:51, 1. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
  4. sугсго.PEDIA 23:00, 1. Dez. 2007 (CET) Nicht alles, was ein Staat veröffentlicht ist ein amtliches Werk iSd UrhG, die Schweiz hat andere Regelungen.[Beantworten]
Abstimmung wird abgebrochen... --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:48, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Das was zu vorschnell. Wir hätten einige Stunden warten sollen. Die Konsultation des Fachanwalts läßt große Zweifel aufkommen, daß diese Regel anwendbar wäre. Die Entscheidigung muß zurückgestellt werden. Bis auf Weiteres werden DEUTSCHE AMTLICHE Briefmarken als amtliche Werke ohne Einschränkungen geduldet. Briefmarken jeglicher anderer Staaten möchten bitte bis auf Weiteres nicht mehr in die .de Wikipedia Hochgeladen werden. Existierende Bilder werden aber im Umkehrschluß auch nicht gelöscht. In den nächsten Wochen wird die rechtliche Lage erstmal eindeutig geklärt. So wie hier oben angedacht, geht es nicht. Wir bitten um Entschuldigung für die vorschnelle Abstimmung, wir werden das besser vorbereiten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:48, 2. Dez. 2007 (CET) sowie Steschke (per Chat/Tel. abgesprochen)[Beantworten]

Worum geht es hier eigentlich?

Undurchsichtige Kontakte, Chat, Telefongespräche... jetzt ein Fachanwalt? Wo ist eine nachvollziehbare öffentliche Diskussion? Adminpedia at is best... Sollen jetzt meine Briefmarkenbilder gelöscht werden, dann bitte eine Nachricht. Ich arbeite gerade an ca. 100 neuen Bildern :-(, ist das für die Mülltonne? Etwas mehr Transparenz wäre wirklich wünschenswert... Gruss --Nightflyer 23:05, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Fotos aus GB unter public domain für WP OK?

Wären die Fotos zum Nanking Massaker für uns verwendbar?: http://www.princeton.edu/%7Enanking/html/nanking_gallery.html --Sonnenaufgang 21:29, 4. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Auf Commons sind in der Kategorie commons:Category:Nanjing_Massacre einige Bilder von dieser Quelle mit der Lizenz "PD-China". Diese wäre hier nicht verwendbar. --Svencb 21:42, 4. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Keine Ahnung, wo in der Welt diese Bilder gemeinfrei sein sollen, für uns hier sind sie nicht akzeptabel, da sie weder 100 Jahre alt sind noch der Fotograf jeweils gesichert seit mindestens 70 Jahren tot ist. --Wikipeder 01:38, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
In China, steht doch dran. --Gruß, Constructor 22:21, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Verstehe ich recht, dass Bilder aus Commons TROTZDEM direkt in deWP Artikel eingebunden sein können, solange sie dort (=auf Commons) nicht als unzulässig gelten? Oder wo ist eine etwaige Sonderregelung dokumentiert? -- W.H.Wö 12:41, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Nein. Die deutsche WP richtet sich nach deutschem Recht. Dokumentiert ist das an tausend Ecken, z. B. hier. Die Sonderregelung hat Commons: Anders als in den Wikipedias wird dort Material nicht nach den Gesetzen eines Staates akzeptiert, sondern (ungünstigerweise, finde ich) sobald das Material in irgendeinem Staat frei nutzbar ist.
(Der Ergebnis, oft beklagt, ist, dass man bei Commons-Material jedes Mal genau prüfen muss, ob es in einem konkreten Projekt überhaupt genutzt werden kann. <Leierkastenwalze> Es wäre schlauer, nicht international nutzbares Material gar nicht erst auf die zur internationalen Nutzung gedachten Commons zu laden </Leierkastenwalze>) --Wikipeder 15:35, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Frage 1: Hast Du selber auch einen Account auf COM oder "extemporierst" Du hier "frei von der Leber weg? Lt. Eigenmeinung auf COM (soweit ich die erkannt habe) versucht man sich dort auf Welt- und EU-weite Rechtslagen "einzupegeln", oder seh' ich das ebenfalls falsch? Dass sich das Diagramm auf Wikipedia:Bildrechte#Entscheidungsbaum aus einer COM-Datei bedient, ohne die Quelle zu nennen, habe ich übrigens auch "stark den Eindruck."
Frage 2: Welches Bildmaterial, deutschsprachig beschriftete Diagramme ausgenommen, wäre Deiner Meinung nach "gar nicht erst zur internationalen Nutzung gedacht"??? [korrigiere: brauchbar] Rieche ich hier "Kantönligeist²??? -- W.H.Wö 16:19, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Bitte halte einen freundlicheren Ton ein. Ein Beispiel für in de nicht nutzbare, aber auf den Commons akzeptierte Bilder wäre {{PD-US}} zwischen 1907 und 1923. --h-stt !? 16:33, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Sorry, "Sülzen" war noch nie so recht "das meinige". Für eine reine Sachfrage schien mir mein Ton angemessen (ich erlebe regelmäßig Problematischeres in der WP) -- sollte ich jemanden geleidigt haben, so entschuldige ich mich und bitte höflichst drum, in irgendeiner Weise anzumerken, durch welche Formulierung/Wortwahl. Ich würde mich in Hinkunft drum bemühen, dergleichen zu vermeiden.
Nachfrage, zur Sache: Wenn ich Commons:Template:PD-US anklicke, wie soll ich als des Englischen nur mäßig mächtiger [ÖSI]-User rausfinden, dass ich ein solches Bild in deWP nicht nutzen darf? Wo finde ich's raus, ohne "die Juristerei [samt Commons+deWP] durchaus zu studieren" (Faust). Die Frage ist aber die meinige. -- W.H.Wö 17:38, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Dort steht es auf englisch, hier steht irgendwo auf WP:BR oder so, dass es da einen Konflikt gibt. Das ist aber schwer vermeidbar, denn die Urheberrechtsgesetze sind trotz aller Harmonisierung international ziemlich unterschiedlich. --h-stt !? 18:42, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Ja, eben, das ist für die Nutzer alles andere als leicht zu durchschauen. Konkret findet man heraus, ob man ein Bild in einem WP-Projekt nutzen kann, indem man sich an die Regeln des Projektes und nicht die von Commons hält. Hier auf der deutschen WP gilt für Gemeinfreiheit wegen Alters einfach: Urheber 70 Jahre tot oder, wenn Urheber unbekannt, Bild 100 Jahre alt. Die landesspezifischen Tags auf Commons sind dafür nicht brauchbar, da muss man selbst die Daten überprüfen. --Wikipeder 19:33, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Buchtitelseite?

Geschützte Buchinhalte darf man nicht verwenden. Wie sieht das aber mit der Außenseite eines Buches aus? Konkret möchte ich eins (oder auch mehrere) der für Elektroniker erinnernswerten „RIM-Bücher“ in den Artikel über Radio RIM stellen. Darf man das? --PeterFrankfurt 01:55, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Nein, außer die Buchcover erreichen keine Schöpfungshöhe, siehe WP:BR#Produktfotos (Marken, Cover, Comicfiguren, …) --Phrood 10:48, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich war mal mutig und hab es [Teil des Covers waren Fotos von elektronischen Geräten, Lichtbilder unterliegen nach ganz herrschender Auffassung nicht der Angemwandten-Kunst-Doktrien, da sie als solche nicht geschmacksmuster- bzw. markenfähig sind sугсго.PEDIA 13:56, 6. Dez. 2007 (CET)] hochgeladen. Es könnte ja sein, dass die Schöpfungshöhe tatsächlich nicht hoch genug ist. Gibt es da fundierte Aussagen? Muss das nach dem automatischen Mechanismus woanders diskutiert werden? --PeterFrankfurt 19:46, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Das Problem sind die Fotos der Geräte. Die sind geschützt, also URV. --Phrood 20:01, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Tja schade, aber der Fall war leider eindeutig, da Fotos immer Schöpfungshöhe aufweisen. gelöscht --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:42, 6. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo! Kann ich ein in der englischen Wikipedia unter Fair Use eingestelltes Logo in der deutschen Wiki als Logo mit "geringer Schöpfungshöhe" hoch laden? Um mal konkret zu werden: Es geht um en:Image:Golden_State_Warriors_logo.png. Ich finde die Schöpfungshöhe jetzt zwar nicht so gering, aber eigentlich auch nicht höher als die von Bild:Mavs.jpg.--Carlos-X 10:50, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Schöpfungshöhe ist immer eine persönliche Auslegungssache. Wie ein Gericht entscheiden würde, kann man nicht voraussagen. Man kann davon ausgehen, daß Gerchte keine sehr strengen Kriterien anlegen, unter Klarnamen würde ich allerdings beide Logos nicht hochladen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:31, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Was darf ich denn jetzt unter Klarnamen verstehen. Soll ich das Logo nicht als "Logo der Golden State Warriors.png" hochladen sondern als "Warriors.png" oder gleich als "stilisierter Mann vor einem Basketball.png"? Und was bringt uns das rechtlich? --Carlos-X 12:19, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Es wäre für Dich vorteilhaft, wenn nicht Carlos-X, sondern die Socke Benutzer:Hochladesockeyxz, neu angemeldet von irgendwem (Ich, Du, Müllers Kuh uä.) nachdem er ausgelogt war und nicht als Besitzer in Anmeldelog erscheint, die Datei hochlädt. sугсго.PEDIA 12:23, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich editiere hier unter meinem Klarnamen. Damit ist mein Benutzeraccount zur natürlichen Person rückverfolgbar. Somit lade ich keine Bilder hoch, die problematische sein könnten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:24, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Ok, kapiert. Da klemmte grad irgendwas im Haupthirn... --Carlos-X 12:30, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich habe das grade mal für Carlos erledigt, weil Sockenpuppen ja auch eigentlich verboten sind. --We Believe! 12:45, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Sockenpuppen sind erlaubt, die Nutzung ist nur sehr stark beschränkt. PEDIA, syrcros Lieblingssocke 14:12, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Frage: Gibt's zu erlaubter Nutzung vs. Beschränkung von Sockenpuppen einen Link? Angesichts kürzlich [an anderer Stelle] erfahrener "DiskussionsUNkultur" hätte ich da gute Lust... -- W.H.Wö 15:23, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Screenshot Erlaubnis von Firmen

Ich bin gestern über commons:Template:Attribution-Ubisoft gestolpert. und jetzt frage ich mich, ob wir eine liste von softwareherstellern haben, die uns eine ähnliche erlaubnis gegeben haben. (die softwareartikel sind alle noch etwas trist anzusehen)

--Elvis untot 11:51, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Wir haben eine Freigabe von Ubisoft? Heißt das jetzt, wir dürfen wirklich Screenshots von Ubisoft-Spielen in der deutschen Wikipedia verwenden? Das wäre ja fast zu schön um wahr zu sein... --Carlos-X 12:12, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Auf Commons kannst du die hochladen, Ja, eigentlich auch auf DE-WP, aber wenns jetzt schonmal dieses schöne Bapperl gibt, dann nutzen wir halt Commons dafür. Christian Bier Rede mit mir! 13:00, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Gilt die Erlaubnis von Ubisoft eigentlich für alle Spiele, die von Ubisoft verlegt wurden, oder nur für von Ubisoft selbst entwickelte Spiele? Könnte man unter dieser Erlaubnis z.B. Screenshots von Morrowind einstellen? (Publisher ist Ubisoft, Entwickler jedoch Bethesda Softworks). Gestumblindi 21:48, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Ja, gute Frage. Ich denke mal, Ubisoft hat als Entwickler Nutzungsrechte an den Spielen der Entwicklerstudios. Um eine Freigabe für diese nicht selbst entwickelten Spiele erteilen zu können, müsste Ubisoft aber über ein unbeschränktes Nutzungsrecht verfügen. Ob das der Fall ist, ich wäre mir da nicht so sicher. Auf jeden Fall muss Ubisoft ein solches unbeschränktes Nutzungsrecht nachweisen. -- ChaDDy 21:53, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
--JD {æ} 21:56, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Leider hat Ubisoft noch nicht zurückgeschrieben, vielleicht sollte man sich direkt an das Hauptquartier in Paris wenden. --Gruß, Constructor 22:18, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich hatte gestern abend auf einer Nachfrage im Chat hin einige Screenshots auf Commons wiederhergestellt, da die Freigabe von Ubisoft für mich klar schien. Heute morgen wurde ich über Commons:User talk:Raymond#Naturo game screenshots informiert, dass die Screenshorts erneut gelöscht wurden. Begründung: Ubisoft hätte zwar eine Freigabe für Screenshots erteilt, aber sie würden nicht das Recht haben, auch die abgebildeten Figuren aus Naruto (Manga) unter eine freie Lizenz zu stellen. Das leuchtet mir auf den ersten Blick ein und habe der erneuten Löschung erstmal nicht widersprochen. Gibt es andere Meinungen dazu? — Raymond Disk. Bew. 09:18, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Mir leuchtet die Argumentation ein, dass ich als Firma, welch zwar die Verwendungsrechte einer urheberrechtlich noch geschützen Figur für ein Spiel erworben habe, sie nicht selber (als Firma) freigeben kann. Dieser Punkt würde ich in dem Sinn konkretiesieren, das die Figuren evetuell wie bei einem Foto als Beiwerk durchgehen könnten. Das so eine Spielfigur als Beiwerk angesehen werden kann, bezweifle ich allerding bei denn meisten Screenshots. Bobo11 10:55, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Für ChessBase-Programme haben wir jetzt auch eine Freigabe, siehe Benutzer:Tsor/ChessBase. --Gruß, Constructor 16:17, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Naja, in der Freigabe steht leider nur etwas von "in der Wikipedia", nicht explizit GFDL für jedermann... --88.134.141.133 17:21, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

commons:Template:Attribution-Ubisoft ist genauso Unsinn wie jede andere derartige Lizenz. Diese angeblichen (sogar General)Lizenzen sind nicht durch Verträge und Unterschriften der Vertreter der Firmen autorisiert, und diese würden das auch nie tun. Eine freie Lizenz für Screenshots derartiger Programme ist völlig illusorisch; es handelt sich hier um rein informelle Absprachen, in der die Firmen bekunden, dass die Nutzung in der Wikipedia im Rahmen eines Bildzitats toleriert wird. Jeder, der glaubt, eine Firma würde tatsächlich eine derartige Lizenz erteilen, ist naiv. Wer an solche Deals glaubt, sollte sich fragen, ob die Firma es wirklich erlauben würde, man es drauf ankommen lassen würde und z.B. die auf den Bildern sichtbaren Texturen, Figuren und Levelstrukturen abkopieren und in einem Free-Software-Spiel verwenden würde. Diese nicht wirklich existierenden Lizenzen und die ganze Weise in der sie zustandegekommen sind (falsch verstandene Diplomatie), sind nichts als Selbstbetrug. --rtc 19:08, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Da gebe ich dir Recht. Zumal die Vereinbarung auch nur über Ubisoft Deutschland stattgefunden hat. Eine Filiale. Ausschlaggebend ist aber, was die Chefs in Frankreich dazu sagen (bislang nichts, weil niemand sie gefragt hat). -- ChaDDy 19:30, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Wer hier eigene Texte und Bilder unter der GNU-FDL einstellt, schickt auch keinen Vertrag auf Papier mit seiner Unterschrift an die Foundation. Allerdings konnte ich dem zitierten Mailwechsel mit Ubisoft auch keine eindeutige, unmissverständliche Aussage "ja, wir erlauben die Verwendung von Screenshots unserer Spiele unter einer freien Lizenz" entnehmen. Ich sehe da nur für unsere Zwecke reichlich unpräzise Formulierungen wie "User dürfen generell gerne Bilder von unseren Spielen machen und einstellen", "darauf können wir uns in jedem Fall einigen" etc. Zwar ist aufgrund dieses Mailwechsels klar, dass Ubisoft Deutschland nichts gegen eine angemessene Verwendung von Screenshots ihrer Spiele in der Wikipedia hat und nichts dagegen unternehmen wird, aber das ist auch schon alles - und das ist wohl zu wenig. Gestumblindi 19:31, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Wenn ich das richtig sehe, dann liegt bei diesem Bild nach deutschem Recht eine URV vor. Der Künstler Alexander Calder ist 1976 verstorben und im Gegensatz zu seinen Werken auf „seiner Seite“, ist bei jenem Bild keine Panoramafreiheit gegeben. Oder mache ich da einen Denkfehler? --Kuebi 13:19, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Fotografie eines schützbaren Werkes in einem Innenraum = keine Panoramafreiheit = muss gelöscht werden. --Fb78 14:05, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
O.k., lag ich also richtig. Aus dem Artikel fliegt es raus und auf den Commons stelle ich einen Löschantrag. --Kuebi 14:59, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
… und wech. — Raymond Disk. Bew. 09:09, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Bitte um Durchsicht der von Benutzer:OldJo hochgeladenen Bilder

Ich möchte darum bitte, dass ein Benutzer mit guten Kenntnissen der Bildrechte alle von Benutzer:OldJo hochgeladenen Bilder [1] durchsieht. Der Benutzer hat ausweislich seiner Diskussionsseite größte Probleme damit, Bilder korrekt zu lizensieren und bspw. hat mehrfach erkennbare Scans als eigenes Werk ausgegeben und dann mit PD gekennzeichnet. --jergen ? 15:33, 6. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Links auf 50+ Texte

Hallo, ich bin gerade dabei, die deutschsprachigen Texte des Project Gutenberg vollständig zu verlinken. Da dort auch Texte liegen, deren Autor noch nicht tot genug ist (konkret von Hans Bethge z.B.) und auch weil inzwischen Distributed Proofreading Canada an 50+ Texten arbeitet, die Frage, ob ich Probleme bekomme, wenn ich die in der WP verlinke. Mit Link ist dabei ein Link auf die Buchseite, aber nicht direkt auf den Text gemeint. --Ayacop 09:17, 7. Dez. 2007 (CET) Wären Links nach www.gutenberg.org mit dem Hinweis, dass dort Werke liegen, akzeptabel? Flache Links müssten sicher sein? --Ayacop 12:01, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Links sind kein Problem. Solange du nicht auf grundgesetzwidrige Seiten verlinkst zumindest. -- ChaDDy 14:02, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Bei Scientology ist vermutlich ein grundgesetzwidriger Link. --Gruß, Constructor 16:22, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Haftung für Hyperlinks. Links dürfen gesetzt werden. Man sollte aber im Auge haben, dass die Qualität der PG-Texte längst nicht den Standards entspricht, wie sie Wikisource.de zugrundelegt. --84.60.218.121 17:25, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Sicher entsprechen auch Wikisource-Texte nicht immer den Wikisource-Standards. Insbesondere werden PG-Texte momentan mindestens 7 (sieben) Mal gegengelesen, gegenüber zweimal bei Wikisource. Das war früher aber nicht so, weshalb die Qualität der PG-Texte schwanken kann, insbesondere die älteren.
Konkret habe ich jetzt Werke von Hans Bethge, Gerhart Hauptmann, Hermann Hesse, Ricarda Huch, Thomas Mann und George Bernard Shaw verlinkt. Gruß --Ayacop 17:43, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe mich nicht auf das Korrekturlesen bezogen. Ich weise deine Kritik an WS namens WS zurück --Historiograf 21:10, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Nicht bekannter Urheber

Hier lese ich, dass Bilder in der deutschen Wikipedia akzeptiert sind, wenn das Bild mindestens 100 Jahre alt ist und der Urheber unbekannt ist. Wie passt das aber damit zusammen, dass die Schutzdauer für anonyme Werke 70 Jahre nach Veröffentlichung abgelaufen ist? Ist das Problem, dass "Urheber unbekannt" nicht automatisch "anonymes Werk" heißt? Konkret geht es um die Frage, ob Bild:Oleander Prunus.jpg hier zulässig ist (habe ich nicht selbst hochgeladen). Aber allgemein bezieht sich meine Frage auch auf Fotos in Büchern, die vor über 70 Jahren erschienen sind (aber weniger als 100) und bei denen kein Urheber dabei steht. -- Klara 19:08, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Genau. "Urheber unbekannt" heißt nicht automatisch "anonymes Werk", das ist das Problem. -- ChaDDy 19:51, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Mitschriften von Univorlesungen

Hallo, ich wollte wissen, wem denn die Rechte an den Vorlesungen in der Uni gehören. Also wenn ich sie regelmäßig mitgeschrieben habe, darf ich sie dann als PDF hier hochladen, um ein Thema in Gänze zu verdeutlichen oder die in der Wikiversity reinschreiben? Also um es kurz zu machen: Gehen die Vorträge in die Public Domain über, wärend der Prof. sie hält, hat er immernoch ein Recht auf Namensnennung oder darf man sie gar nicht weiterverwenden? MfG --85.178.129.212 19:12, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Wenn der Professor die Vorlesung selbst erstellt hat, ist er der Urheber. Ansosten eben der Ersteller der Vorlesung. Nur weil er sie öffentlich hält, heißt das aber noch lange nicht, dass die Vorlesung gemeinfrei wird (public domain gibt es im deutschen Recht nicht). Du darfst die Vorlesung also nicht ohne Erlaubnis des Urhebers einstellen. -- ChaDDy 19:56, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Zwei problematische Abbildungen

Bild:Mutterkreuz Stufe 1.jpg und Bild:Mutterkreuz Stufe 1 Rückseite.jpg. Diese Bilder sind nicht nur Naziembleme, sondern m. E. auch rein formalistisch aus Urheberrechtsgründen problematisch. Der Hochlader, Haran (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) gab sich vor einem Jahr als Ersteller aus. Die Lizenz ist auch falsch. Allenfalls käme hier „amtliches Werk“ infrage. Mit der Bitte um Überprüfung --Gudrun Meyer 19:18, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Also mit den Nazisymbolen gibt es in der Wikipedia keine Probleme, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind und auch nur zu lexikalischen Zwecken genutzt werden. Haran ist sicher nicht der Urheber, denn durch das Auflegen auf den Scanner erlangt man kein Urheberrecht an den Bildern. Anderseits zweifle ich stark, dass bei den Orden Schöpfungshöhe vorliegt. Aber das ist nur meine objektive Einschätzung und stellt keinerlei Rechtsgutachten dar. Christian Bier Rede mit mir! 19:29, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Die haben sicher keine Schöpfungshöhe. Und falls sie mit einem Flachbettscanner gescannt wurden, und nicht etwa mit einer Kamera fotografiert, liegt auch nur eine einfache Reproduktion vor, wodurch das Lichtbild auch nicht geschützt ist. Dann können die Bilder problemlos benutzt werden. Die Lizenz ist dann aber falsch (Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe + Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wäre dann richtig). -- ChaDDy 20:01, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Auf keine Fälle SH. Kein Urheberrecht vorhanden. --micha Frage/Antwort 20:03, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Diese Fotos haben zwar keine Schöpfungshöhe, sind aber Lichtbilder. Die historiografsche Argumentation, man könne sie ja nicht von Scans unterscheiden, ist löchrig wie ein schweizer Käse und würde vor Gericht keinen Bestand haben. (Wenn man das konsequent durchführt, bleibt vom Lichtbild auch nichts mehr übrig.) Man muss vielmehr den umgekehrten Weg gehen und auch Scans im Zweifel Lichtbildschutz zugestehen (und zwar hauptsächlich dann, wenn es sich um einen dreidimensionalen Gegenstand handelt). Übrigens sind auch Reproduktionsfotos von Gemälden allgemein als Lichtbilder anerkannt (aber natürlich nur in Ländern, in denen es ein Lichtbildgesetz gibt, dazu gehören die USA z.B. nicht und auch nicht alle europäischen Länder). --rtc 12:03, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hatte zwar bereits bei beiden Fotos die Lizenzangaben nach obiger Diskussion geändert, aber dann müsstet ihr bitte noch einmal tätig werden. Momentan wären die Fotos entbehrlich, da sie nirgends verwendet werden. --Gudrun Meyer 14:50, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Ihr? Das ist eine mehr oder weniger isolierte Meinung von rtc. Wenn er meint, soll er halt selber tätig werden. -- ChaDDy 15:02, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Meine Meinung die isolierte? "Was das deutsche Recht angeht, so tendiert die Literatur und die Rechtsprechung leicht/mittelschwer in Richtung einer Ablehnung [eurer] Position." (Wer das wohl geschrieben hat?) --rtc 15:08, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Ja, genau, wer hat das geschrieben? Und um welche Position geht es dabei genau (Reproduktionen von 2D-Vorlagen?)? -- ChaDDy 15:14, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Reproduktion ist nicht gleich Reproduktion. Es gibt die Reproduktionsfotografie, Fotografie von Orden und Fotografie von Münzen auf der einen Seite und dann das einfache Scannen und Kopieren auf der anderen Seite. Und das Argument, das von einer Minderheit hier vorgebracht wird, ist, dass man das zweitere ja angeblich nicht objektiv vom ersteren unterscheiden könnte und dass daher das erste so zu sehen ist wie das zweite (diese Minderheitenmeinung vertetet ihr), und dann gibt es die andere Mindeheit, die sagt, dass man deshalb das zweite so sehen muss wie das erste; und dann gibt es da die Standardfolkore, die sagt, dass man das sehr wohl unterscheiden kann; und dass Reproduktionsfotografie, Orden und Münzfotografie nicht das gleiche sind wie das Kopieren oder Scannen eines bedruckten Blatts. --rtc 15:21, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Wie üblich , fälscht und drehst du dir die Realität so zusammen, dass sie zu deiner abwegigen Meinung passt. Das Lichtbildschutzrecht des deutschen Rechts hat nach Ansicht des BGH keinen umfassenden Leistungsschutz für jegliche Reproduktionsvorgänge zum Zweck. RA Seiler hat nie behauptet, dass ein Flachbettscanner geschützte Lichtbilder erzeugt (es geht um originalgetreues, nicht "kreatives" Scannen, bei dem man künstlerisch auch mit einem Flachbettscanner tätig werden kann). Das Mindestmaß an zwar nicht schöpferischer, aber doch geistiger Betätigung, das der BGH und der umfangreichste Urheberrechtskommentar Schricker fordert, muss an dem Resultat ablesbar sein. Für die USA ist klar, dass Bridgeman v. Corel analog auch für Münzen in Anspruch genommen wird. --Historiograf 15:48, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Soll irgendwas davon im Zusammenhang mit dem stehen, was ich geschreiben habe? Ich kann nämlich keinen solchen Zusammanhang sehen. Habe ich behauptet, dass das Lichtbildschutzrecht des deutschen Rechts nach Ansicht des BGH einen umfassenden Leistungsschutz für jegliche Reproduktionsvorgänge zum Zweck hätte oder dass RA Seiler behauptet hätte, ein Flachbettscanner erzeuge geschützte Lichtbilder? --rtc 15:54, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

rtc schrieb: Übrigens sind auch Reproduktionsfotos von Gemälden allgemein als Lichtbilder anerkannt (aber natürlich nur in Ländern, in denen es ein Lichtbildgesetz gibt, dazu gehören die USA z.B. nicht und auch nicht alle europäischen Länder) - ja, namentlich die Schweiz hat sowas nicht, was für die deutschsprachige WP relevant sein dürfte. Siehe Lichtbildwerk#Rechtslage_in_der_Schweiz - "Anders als in Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz keinen Sonderschutz für Fotografien. Fotos sind nur geschützt, wenn sie Werke im Sinne des URG sind." Gestumblindi 15:51, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Was auch vieles sehr viel einfacher macht. Wenn da wegen jedem "Gugus" (z.B. ein solches "Meisterwerk" [2] ) immer noch ein Urheber gefragt werden muss, ist das schon ein wenig "Pain in the ass" (wie das ein Amerikaner ausdrücken würde). Die Kleine Münze für jedes Lichtbild gelten zu lassen ist imho das Dümmste, was das deutsche Urheberrecht zu bieten hat. --micha Frage/Antwort 16:17, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Die Kleine Münze gilt nicht für Lichtbilder. Der Lichtbildschutz ist ein Leistungsschutz, kein Urheberrechtsschutz. Er benötigt keine Schöpfungshöhe, um zu bestehen, nur eine Leistungshöhe. --rtc 16:32, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Haarespalten hat uns noch nie weitergeholfen. Rtc ist wie meistens zu ignorieren. Wenn sich die Rspr. dramatisch ändert, müssen wir ohnehin vieles neu bewerten. Wir können hier Entscheidungen nicht sub specie aeternitatis treffen, sondern immer nur bezüglich einer aktuellen Einschätzung der Rechtslage unter Nutzung von Auslegungsspielräumen. Fanatiker wie Rtc haben hier glücklicherweise einen schweren Stand, da viele Wikipedianer mit Vernunft und Augenmaß an diese heikle Materie heranzugehen bereit sind eingedenk der Tatsache, dass "wirklich ganz freie" Bilder im wesentlichen nur von den eigenen Haustieren anzufertigen sind. Und wenn sich die Erben des Fotografen, der das Bild von Muschi für uns freigibt, sich gut anstellen, können sie die freie Lizenz sogar zurückziehen und es ist dann wieder nix mit der Freiheit. http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Btr#Stellungnahme --Historiograf 17:13, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Original Texte

--88.68.178.221 21:14, 8. Dez. 2007 (CET) Kann ich Original Texte auch für meine Webseiten benutzen? Stefan Neumann www.goldlicht.de[Beantworten]

Hä? --Historiograf 15:50, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Alte Bilder in neuen Büchern

Obwohl es nach dem Durchlesen verschiedener Urheberrechtsseiten hier so aussieht, möchte ich trotzdem sichergehen. Darf ich ein eingescanntes Bild hochladen, das mehr als 100 (genaugenommen von 1880) Jahre alt ist, ich aber in einem keine 20 Jahre alten Buch gefunden habe? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:43, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Wenn der Urheber des Bildes unbekannt ist, ja. Ist er bekannt, muss er seit mindestens 70 Jahren tot sein. -- ChaDDy 23:56, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Das ist nicht die exakte Wiedergabe unserer Position. Auch wenn der Urheber bekannt ist, man aber nicht feststellen kann, ob er 70 Jahre tot ist, greift unsere pragmatische wikipedia.de-interne Regelung --Historiograf 15:50, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
@histo: Welche ist dies? Bitte möglichst einen Link. -- Gruß, W.H.Wö 12:47, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
WP:BR --Historiograf 17:05, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Darf dieses Buchcover gezeigt werden?

Darf man dieses bild zeigen? [3]? Grüsse --Smoking Joe κοη / קεεÐ 14:00, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

In en:wikipedia ja, in de:wikipedia nein. – Wladyslaw [Disk.] 14:03, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Und der Grund dafür ist das Foto. Dem Rest würde man hier wohl die Schöpfungshöhe absprechen. Gestumblindi 14:39, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]


Ein Nutzer = zwei Maler?

Im Artikel Schloss Karlsberg erscheinen zwei Zeichnungen. [[Bild:Karlsberg Lageplan.gif]] und [[Bild:Ansicht Karlsberg.png]] Beide Bilder sind haben als Angabe selbstgemacht. Tatsächlich stammt der Lageplan von einem gewissen Patrik Schunk, Kaiserslautern, wie sich aus der folgenden Website ergibt. siehe hier unter Lageplan Die Ansicht stammt nach meiner Kenntnis von einem Zeichner namens Hartung. Ein Beweis dafür liegt mir aber nicht vor. Da der Benutzer Mannlich nicht gleichzeitig Hartung und Schunk sein kann, stellt eines der Bilder eine Urheberrechtsvereltzung dar.--Thw1309 18:55, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Ansicht des Schlosses ähnelt von Format wie Perspektive verblüffend dem Stich von Herdegen auf der von dir angegebenen Weseite (wenn man von den Personen und einrahmenden Bäumen absieht). Abgepaust? Nachgezeichnet? Jedenfalls dürfte Herdegen 1791 inzwischen gemeinfrei sein. sodass ich bei diesem Bild keine Bauchschmerzen hätte. Woher hast Du den Namen Hartung?
Hinsichtlich des Lageplans: Wenn man auf der Webseite den Plan anklickt, öffnet sich eine größere Version mit dem Vermerk "Copyright Patrik Schunk 2003", das dürfte also eindeutig ein Copy&Paste sein; das "Copyright" spricht jedenfalls nicht dafür, dass der Urheber den Plan freigeben will. IMHO lohnt sich eine Rückfrage; im Zweifel für löschen. --Idler 13:20, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Schöpfungshöhe Bild:Quicksilver logo.jpg

Ist bei diesem Logo wirklich keine Schöpfungshöhe gegeben? Falls dies doch der Fall ist, wie sieht es mit dem einfacheren Logo aus? Danke. --тнояsтеn 20:01, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Ad 1): sehe durch die bizarren Schriftformen deutliches Überragen, also SH, ad 2) keine SH --Historiograf 16:56, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Hmm, dann muss ersteres Logo wohl gelöscht werden. Habe schon eine neue Version erstellt. --тнояsтеn 19:34, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Was ein Kinderkram! Jetzt habt ihr schon das Logo von der Seite Quiksilver, verändert bzw. das vorherige heraus genommen, dann wollt ihr es noch löschen. Wie irrsinnig, stört euch etwa das Bild dann schaut nicht hin. In meinen Augen ist es Schwachsinn, da dieses Logo auch eindeutig das Logo der "Quicksilver inc" ist. Falls ihr euch noch an diesen "bizarren Schriftformen" aufhängen wollt dann tut es, bloß würde ich vorher mal auf der Homepage der Firma surfen -> Hompage, denn dort findet ihr den Schriftzug mehrmals mit diesem Bild, welches nun eigenständig als Logo hier in der deutschen Wikipedia gilt. Es ist eine "Mode"-Fabrik in der Sportartikel- Branche, dann sollte man sich nicht heutzutage über bizarre Schriftformen Gedanken machen. Habt ihr etwa mit der Firma Quicksilver inc. gesprochen um eindeutig herauszufinden das dies erstens nicht das originale Logo sei, zweitens das sich nicht an die Schöpfungshöhe gehalten wurde? Lg --Jeysan 20:05, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Gegenfrage: Hast Du die Firma gefragt, ob Du es verwenden darfst? An dieser stelle EOD. --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:08, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
(BK) Du hast keine Ahnung vom Urheberrecht, meinst aber, hier große Töne anschlagen zu müssen. Lies mal WP:BR und vor allem Schöpfungshöhe und dann noch WP:WQ. -- ChaDDy 20:16, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich würde mal vorschlagen, dass man hier die Diskussion beenden sollte. Meine Aussagen wurden zwar nicht beantwortet und noch im Gegensatz noch Gegenfragen gestellt. -> Was solls!? Chaddy kannst ja richtig höflich sein, zuerst kein Ton abgegeben und dann noch meinen sich einzumischen. Siehe mal deine Benutzerseite an, denn an deinem Umgangstönen kannst du wirklich mal feilen, wenn du im eigentlichen Sinn nichts damit (mit dem Bild) oder dieser Diskussion zu tun hast. Wenn ihr eindeutig beweisen könnt, dass dieses Logo die Urheberrechte des Logos der Quicksilver Inc. verletzten würde, dann bin ich einverstanden das dieses Logo gelöscht wird, ansonsten wenn es euch stört, schaut einfach nicht hin. --Jeysan 14:54, 11. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Satzung eines Sportverbandes

Diese fällt wohl nicht unter Amtliches Werk. Kann man dennoch Teile davon kopieren oder ist diese geschützt? --tsor 11:43, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Kommt auf den Einzelfall und die Gesamtwürdigung an. Ist da etwas "Neues und Eigentümliches" drin? http://archiv.twoday.net/stories/4523465/ --Historiograf 16:58, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Was Neues wohl nicht. Mal konkret: Wenn man auf der Webseite http://suedttv.ttvwh.de/ links auf "Handbuch" klickt, danach auf die PDF-Datei "Satzung": Sind die ersten beiden Paragrafen "Name, Sitz" sowie "Zweck, Aufgaben" geschützt? Etwas "Neues und Eigentümliches" sehe ich da eigentlich nicht, so ähnlich steht das auch in anderen Satzungen drin. --tsor 18:03, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Kann keine Schöpfungshöhe erkennen --Historiograf 18:31, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke, Historiograf. --tsor 18:42, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

ehem. COM:Template "PD-Italy"

Zwar habe ich die Löschdisku dort studiert, doch habe ich den Eindruck, dass ein Thema nicht (oder nicht in für mich durchschaubarer Weise) angesprochen wurde:

Wenn die EU-Richtlinie erst 199x in Kraft trat, greift sie dann dennoch rückwirkend auf Bilder aus z.B. 1930, obwohl solche gem. italienischem Gesetz 1941 bereits seit 1950 gemeinfrei waren? Ich möchte hier keine Debatte vom Zaun brechen, aber nachfragen, ob da nicht ohne triftigen Grund ein relativ weites Feld von brauchbarem Bildmaterial "in Bausch und Bogen" mit-ausgeklammert wurde. Ich wünsche mir, soweit per WP möglich, eine juristische Fachauskunft, kein "Meinungsbild".

Falls mir jemand für eine derartige Nachfrage auf COM eine sinnvolle Adresse nennen kann (also spezifischer als "village pump"), wäre ich dankbar. --W.H.Wö 13:03, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Nein, sie greift nicht rückwirkend. (Das wäre auch klar Verfassungswidrig.) Die Nutzung zwischen 1950 und dem Wiederaufleben der Rechte wird also nicht plötzlich im Nachhinein illegal. Das hilft aber nicht, weil, wie gesagt, die Rechte nun wieder hergestellt wurden. Siehe auch en:WP:PD#Copyright restorations und en:Directive on harmonising the term of copyright protection#Copyright restoration --rtc 14:30, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
ACK+TX. W.H.Wö 15:08, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Wir müssen von der Auslegung des Hamburger Urteils zu diesem Thema ausgehen und das heisst: 70 Jahre pma. --Historiograf 17:00, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Immer wieder gern gefragt: Karten als Vorlage

Dazu ein prägnantes Zitat vom BGH 1964: "Soweit die Gegenstände der Darstellung auf einer Karte unmittelbar auf der Bodenvermessung und ihren Ergebnisse beruhen - z.B. Länder, Flüsse, Gebirge, Bauten, Straßenzüge -, ist die bloße Wiedergabe dieser Gegenstände in einer anderen Karte zulässig" http://archiv.jura.uni-saarland.de/clear/docs/bgh-19640703.pdf Sollte man vielleicht an passender Stelle einbauen - wer machts? --Historiograf 17:04, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Also die recht beliebten politischen Karten, auf denen lediglich die Ländergrenzen eingezeichnet sind, wie z. B. Bild:Karte Deutschland.png sind dann nicht schützbar, oder hab ich da was falsch verstanden? -- ChaDDy 17:33, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Nein sind sie nicht --Historiograf 18:29, 10. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Museumsexponante in Schaufenster/ als Teaser

Wenn ein Museum einige Exponate sozusagen als "Teaser" in ein Schaufenster stellt, fällt das dann unter Panoramafreiheit? Oder bedeutet das noch nicht, das jeder davon Fotos machen und sie frei verwenden kann? --212.201.55.6 13:14, 11. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Lies bitte zuerst Panoramafreiheit. In allem DACH-UrhGen ist gemeinsame Voraussetzung für die Panoramafreiheit, dass das Objekt bleibend und „bleibend sind keine Gegenstände, die sich nur zeitweilig in der Öffentlichkeit befinden.“ (aus dem genannten Artikel). Also ist das von Dir genannte kein Fall der Panoramafreiheit. sугсго.PEDIA 13:21, 11. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]