Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Lizenz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

lizenzieren oder lizensieren

Lizensierung = Lizenzierung Nerd hat Recht, ist wohl beides gebräuchlich. -- Kris Kaiser 13:27, 24. Aug 2003 (CEST)

Von der Aussprache hätte ich auch zu LizenSierung tendiert. --'~' 13:31, 24. Aug 2003 (CEST)

Laut Duden ist Lizenzierung richtig, hat auch nichts mit Zensierung zu tun. MS Word schlägt zwar Lizensierung vor, aber was weiß Billyboy Gates denn schon von deutscher Rechtschreibung ... -- Ben-Zin 13:38, 24. Aug 2003 (CEST)
Wer spricht denn das bitte so aus? Einige Leute scheinen durch AE (license) verwirrt zu sein, aber das sollte man auch nicht als Grundlage für deutschen Sprachgebrauch nehmen. (Dann kommt auch sowas heraus, dass man statt Ämulator Emulator schreibt.) --ChristianErtl 16:34, 17. Sep 2005 (CEST)

Ich habe nochmal reverted, auch wenn ich weiß, dass der Duden "lizensieren" nicht kennt. Damit möchte ich nur erreichen, dass (solange bis der Duden aktiv von passiv unterscheiden kann) in Artikeln über die Musik- und Spieleindustrie nicht einfach dass richtige Wort durch das falsche ersetzt wird: Wer lizensieren nicht will, muss den Sachverhalt umschreiben, also z.B. in Nonesuch Records

Holzman ... wollte auf Nonesuch vor allem europäische Klassik lizensieren.

bedeutet: er wollte die Vertriebsrechte für die USA erwerben. Wer jetzt lizenzieren daraus macht, verfälscht die Bedeutung, denn das hieße: er wollte die Vertriebsrechte erteilen. (Mehr zum Thema auf meiner Diskussionsseite.) --Arno Matthias 12:31, 9. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, wer "lizenzieren" draus macht, korrigiert einen Rechtschreibfehler, sonst nichts. Ich sehe auch nicht die Gefahr der Doppeldeutigkeit -- jedenfalls nicht, wenn man, wie soeben geschehen, hinzuschreibt, dass Nonesuch amerikanisch ist. MW 84.177.113.54 17:29, 9. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn "lizensieren" falsch ist, können die folgenden Menschen alle nicht schreiben:

  • Arnold, Thomas: Amerikanische Kulturpolitik in Berlin, 1945 – 1951. Die Rezeption der Bildungspolitik in der von den USA herausgegebenen bzw. lizensierten Presse. Berlin 1983;
  • Liedtke, Rüdiger: Die verschenkte Presse. Die Geschichte der Lizensierung von Zeitungen nach 1945. Berlin 1982
  • Nordwestdeutscher Zeitungsverlegerverein: Presserecht der Vergangenheit. Vorschriften für die lizensierte Presse. Vorschläge für ein neues Presserecht. Essen 1948
  • Börsenverein der Deutschen Buchhändler, Adressbücher-Redaktion: Verzeichnis lizensierter Buch-, Musikalien-, Zeitschriften- und Zeitungsverlage Deutschlands. Leipzig 1947
  • ...

Bei allen bedeutet "lizensieren" soviel wie "mit einer Lizenz versehen". --S.Matysiak 22:22, 9. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

"... können die folgenden Menschen alle nicht schreiben" im Sinn von "beherrschen ... nicht sicher die Rechtschreib- bzw. Wortbildungsregeln des Deutschen"? -- Ja, entweder das (meine Vermutung), oder die Autoren haben absichtlich gegen diese Regeln verstoßen (halte ich für unwahrscheinlich).
Darüber hinaus belegen die Beispiele und viele andere, die sich in deutschen Bibliothekskatalogen finden lassen, dass Arno Matthias' These von der Bedeutungsdifferenzierung durch Wahl der Schreibvariante nicht haltbar ist. MW. 84.177.64.155 13:42, 10. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mit Verlaub, "lizensieren" ist schlichtweg falsch. Es handelt sich um einen Fehler, der a) von der Aussprache herrührt und b) eine falsche Analogbildung zum engl. "to license" darstellt. Ich habe mir nach ausführlichem Quellenstudium bei Duden und Wahrig erlaubt, den Absatz entsprechend umzuformulieren. PS: Ich arbeite seit 20 Jahren als Korrektor und bin u.a. Fachbuchautor für den Dudenverlag. --Cyriaxx 11:57, 13. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Statistiken über Buchmessen im zweiten Absatz des Artikels haben da doch wohl nichts verloren oder? Wenn das unbedingt stehenbleiben soll, wäre es vielleicht besser im Abschnitt Medienlizenzen aufgehoben. Für eine Einleitung in den Artikel ist der Absatz extrem ungeeignet. --84.63.137.47 20:58, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

in einem juristischen Text gerade dies hier gefunden:

Das zugehörige Verb lautet lizenzieren, wenn das Erteilen einer Lizenz gemeint ist, 
und lizensieren, wenn das Erwerben einer Lizenz gemeint ist.

Quelle: http://www.justlaw.de/rechtsanwalt-goettingen/Lizenzrecht/Das-Lizenzrecht.htm Kann es sein, dass der Duden da nur Alltagssprache, aber keine Fachsprache behandelt? Den meisten Nichtjuristen dürfte der Unterschied gar nciht auffallen, schätze ich. Oder ist die Fachsprache hier falsch wieder gegeben in der Quelle? Juristen mit Schwerpunkt Lizenzrecht vor! :-) --Llop 15:11, 9. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Patente

Es fehlt leider ein Abschnitt über Lizenzen zur Nutzung von Patenten bzw. Entwurfsrechten. Chrisk 23:42, 5. Nov 2005 (CET)

Public domain - Shareware - Freeware

Dem Artikel fehlen obige Aspekte. Das gehört soch auch zu Lizenz, oder? WarLocK1912 16:50, 10.11.2005, (CEST)

Ich denke dies scheint erledigt. --Thornard, Diskussion,

Doppellizenz für freie Software

Wenn eine Software oder ein Dokument unter zwei Lizenzen vertrieben wird, die sich teilweise widersprechen, was gilt dann? Das wird im Artikel nicht klar und ich weiß es nicht. --Hutschi 10:55, 31. Jul 2006 (CEST)

Bei Doppellizenzen kann man sich einfach eine davon aussuchen und muss dann auch nur diese beachten. Ein gutes Beispiel ist die Lizenz des Qt. --Haeber 15:04, 31. Jul 2006 (CEST)
Danke, Haeber, ich verstehe das jetzt so: praktisch heißt das: Wenn eine Lizenz aussagt, dass es PD ist und die andere, dass es nur eine einzige Lizenz gibt, die man kaufen muss, dann kann ich mir als Verkäufer eine aussuchen und als Kunde auch. Das widerspricht sich aber bestimmt. Dann könnte ich gleichzeitig das gleiche Gedicht allgemein freistellen und in einem Verlag die Verbreitung verbieten? das beißt sich aber gewaltig. Ich kann mir dann immer sowohl als Käufer und als Hersteller die jeweils günstigere aussuchen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Insgesamt verstehe ich es nicht. Es sollte auf jeden Fall im Artikel klar beschrieben sein, wenn möglich mit rechtlichen Quellen. Ich könnte dann nachträglich die Lizenzen verschärfen oder aufweichen in einer zweiten Lizenz. Ist das so richtig? Ich könnte sagen, der Artikel in der Wikipedia ist sowohl GNU-FDL, als auch Publik Domain. Wenn jetzt ein anderer daran arbeitet, was wird dann daraus? Das ist für mich völlig undurchsichtig. --Hutschi 16:30, 31. Jul 2006 (CEST)
Die Lizenzen müssen vom Urheber schon sinnvoll vergeben werden. Widersprechen tun sie sich nicht, da immer nur auf eine Lizenz berufen wird. Es kommt jedoch vor das bei einer laienhaften Verwendung sich eine davon „auflöst“, z. B. wenn man eine proprietäre mit einer gemeinfreien Lizenz mischt, wird die proprietäre überflüssig. Um beim Beispiel QT zu bleiben, wenn man es in proprietärer Software einsetzen möchte muss man die proprietäre Lizenz nehmen, wenn man sie nicht proprietär nutzen will, kann man beide Lizenzenmodelle nutzen, wird jedoch sicherlich zur kostenlosen GPL-Lizenz greifen. Hätte QT hier jedoch statt der GPL eine gemeinfreie Lizenz wie die BSD-Lizenz gewählt würde die proprietäre Lizenz überflüssig werden, da die BSD-Lizenz praktisch alles erlaubt. --Haeber 17:00, 31. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch den noch recht unfertigen Artikel Duales Lizenzsystem. --Haeber 17:03, 31. Jul 2006 (CEST)
Ich habe das duale System im Artikel erwähnt und verlinkt. --Hutschi 17:06, 31. Jul 2006 (CEST)

Freie Software und Open Source

Bei freier Software werden einfache Nutzungsrechte pauschal an jedermann eingeräumt. Die Zustimmung des Lizenznehmers wird üblicherweise dadurch signalisiert, dass er über das nicht Verbotene hinausgehende Rechte wahrnimmt. - Das kann so nicht stimmen. Wenn man über das nicht Verbotene hinausgehende Rechte wahrnimmt, heißt das, dass man etwas Verbotenes tut. Gemeint ist sicher etwas Anderes: "Bei freier Software werden einfache Nutzungsrechte pauschal an jedermann eingeräumt. Die Zustimmung des Lizenznehmers wird üblicherweise dadurch signalisiert, dass er die durch die freie Lizenz gewährten Rechte wahrnimmt." Stimmt das so? Ich ändere es so, denn das andere hat wenig Sinn. --Hutschi 16:40, 31. Jul 2006 (CEST)

Der Absatz strotzt vor POV. Wenn mir mal jemand erklären könnte, warum Lizenzen, die jedem alles erlauben, problematisch sein sollen und was Copyleft mit Freiheit bewahren zu tun hat? Der Begriff Copyleft wird nicht umsonst neuerdings auch von der Musikindustrie geprägt im Sinne von DRM, das hat mit frei wie in GNU schon mal gar nichts mehr zu tun. Ich würde es befürworten, wenn die GNU Advokaten die entsprechenden Textstellen etwas neutraler formulieren können, ansonsten müsste ich mit der Neutralitätsvorlage darauf aufmerksam machen. --Trac3R 17:21, 20. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Bitte den etablierten Begriff Open Source nicht mehr entfernen, siehe verlinkten Namensstreit. Die Ansicht, Copyleft-Lizenzen seien grundsätzlich inkompatibel zueinander ist falsch, da das nur von der stärke des Copyleft abhängt. Schwache Copyleft-Lizenzen können sehr wohl zueinander kompatibel sein! Für wen die Freiheiten erhalten werden sollen ist ebenfalls relevant, da es sonst ständig zu Streitereien zwischen GPL-Anhängern und denen anderer Open Source Lizenzen kommt. (s. Diskussion BSD-Lizenz)--Trac3R 13:15, 22. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ein Satz Lizenz

Ich weiß das mein Englisch nicht besonders gut ist. Aber die Lizenz „Do the fuck you want with it.“ hört sich eher nach einer Beleidigung als einer Lizenz an (fuck ist im Englischen ein Schimpfwort soviel ich weiß). Währe nicht eine Satz wie „You can do with the file what you want.“ höflicher? --Uwe W. 18:41, 12. Aug 2006 (CEST)

Wäre wäre nicht viel richtiger als währe?! Fuck ist eher eine Tätigkeit, aber im englischen sowie deutschen inzwischen zu einem Allrounder-Gebrauchswort verwässert.. Aber es hat sich so eingebürgert.. soll wohl darstellen, das es dem Urheber scheißegal ist, was man mit seiner Software macht ;) --J-PG MaL LaCHeN?! 17:39, 28. Aug 2006 (CEST)

Der Begriff "Lizenz" in der deutschen Sprache

Mein Vorschlag ist, auf den Sprachgebrauch des Wortes "Lizenz" in der deutschen Sprache differenzierter einzugehen. In dem vorhandenen Artikel sind umgangssprachliche (insbesondere Anglismen) unglücklich mit fachspezifischen Begriffsfüllungen vernetzt, ohne dass auf die von regulierungen und Normen abhängigen Begriffsfüllungen der fachspezifischen Bedeutung eingegangen wird.

So gibt es heute z.B. in der deutschen Fachsprache weder den Begriff Fluglizenz, Amateurfunklizenz, Flugfunklizenz usw.Diese heissen richtig: "Flugschein" (synonym zu "Führerschein" für das Auto), Amateurfunkgenehmigung bzw. -schein (genau: Genehmigung zum Errichten und Betreiben von Amateurfunkstellen), Flugfunkschein (genau: "Sprechfunkzeugnis für den Flugdienst).

Ich empfehle dringend, entsprechend informierte Fachleute (Rechtsanwalt, Mitarbeiter der entsprechenden behörden) in die Erstellung des Artikels mit einzubeziehen.

GHL001

Hi sitze gerade im Kurs und brauche erklärung zu benutzerlizens, bitte kurz knapp,danke

Habe einige Dinge raus genommen und korrigiert. ---Thornard, Diskussion, 16:14, 11. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Spartenprogramme

Warum haben Spartenprogramme nicht die Pflicht, „inhaltlich die Vielfalt der Meinungen im Wesentlichen zum Ausdruck zu bringen“? --88.76.228.32 19:42, 27. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]


Artikel umschreiben

Dieser Artikel ist noch ziemlich durcheinander. Ich werde mir mal die Mühe machen, etwas Ordnung zu schaffen, allerdings bin kein Anwalt und kann inhaltliche Unschärfen nicht ausbessern. Ich bitte jeden (Patent- oder Rechts-)Anwalt darum diesen Artikel zu retten!

  • Gesetzespassagen müssen ergänzt, ggf. kontrolliert werden
  • Begriffe müssen korrigiert und vereinheitlicht werden (ggf. auf rechtliche Definition zurückgreifen)


Außerdem sollte die Lizenz nicht nur als Pilotenschein und Software/Verlags-Werkzeug dargestellt werden. Eine allgemeine Erklärung, die vertiefende Beispiele/Anwendungen hat, fände ich perfekt. --Pioneer 19:33, 6. Okt. 2007 (CEST)


Erste Arbeiten erledigt

Ich habe die (meiner Meinung nach) wichigsten Anpassungen vorgenommen. Kritik ist jeder Zeit erwünscht. Rechtschreibfehler, wenn vorhanden, bitte sofort ausbessern. Die Teile über Verlagsarbeit und Softwarelizenzen habe ich unbearbeitet an den Schluß gestellt. Weil mir der Hintergrund fehlt, bleibt auch der staatliche Teil unbearbeitet. Ich hoffe auf Unterstützung! --Pioneer 01:38, 7. Okt. 2007 (CEST)

Zu lizen-z/s-ieren

Ob "richtig" oder nicht, der aktivisch/passivische Ansatz von Arno Matthias ist gleichwohl der intellibilste, dahingehend Sinn einfließen zu lassen (und sei es nachträglich?). Klarer Fall fürs nicht existierende orthodoxe Institut der deutschen Sprache!

Chaotischer Artikel

Dieser Artikel wirft Kraut und Rüben zusammen und scheint über weite Teile von Laien zusammengepfriemelt, ist völlig unsystematisch und enthält teils Un- und Halbwahrheiten. Wer will hier endlich mal Hand anlegen? Es geht immerhin um ein Thema, das im Internet eine zentrale Rolle spielt.--RolloM 20:20, 30. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Schwieriges Feld. Ich bin gerade über einen Mac-Artikel darüber gestolpert. Welche Gesetze sind hier relevant? EU-Recht? --Geriatriepark Ranger 09:58, 15. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ausgliederung vom Abschnitt über Rundfunklizenz

Das ist mein Vorhaben. Einsprüche? --Asgar 20:16, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Vorschlag zur Rettung des Artikels

Hallo!

Ich würde den Artikel gerne retten, möchte ihn aber nicht zu einem Fachbeitrag in einem Kommentar umschreiben und schlage daher folgendes vor.

1. Gliederung

a) Allgemeine Einführung b) Lizenzgegenstände c) Rechtsquellen d) Spezielle Lizenzausprägungen etc.

2. Quellenarbeit

Ich will nicht an jedem Wort eine Fußnote haben und biete an, z.B. allgemeine (und an zitierten Stellen natürlich genaue) Quellen einzuarbeiten. Ich habe allerdings keine Lust alle paar Minuten gemachte Änderungen in einen Diskussionskampf um die Richtigkeit zu verwickeln.

Bitte, bitte! Wenn Du die Zeit hast, dann mach! Das ist das erste Mal, das ich einen Wikipedia-Artikel gelesen habe, ohne was daraus zu lernen. Soweit das nur einigermaßen juristisch fundiert ist, wäre ich begeistert. Umfangreiche Quellen können nach und nach bei (wirklichen) Verbesserungen des Artikels eingearbeitet werden. Und bitte: Die ganzen Nerds, die hier ständig Inselwissen zur Rechtschreibung und irgendwelchen Software-Besonderheiten zum Besten geben, möchten sich doch erst mal raushalten. Hier sollten erst einmal die rechtlichen Grundlagen stehen. Irgendwelche Sonderprobleme etc. können gerne später noch dazu kommen.--Optaeck 12:05, 12. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Franchise

Ob es wohl möglich wäre sich hier endlich mal auf eine Formulierung zu einigen, statt immer und immer wieder den selben blöden Satz zu ändern? Sollte das vielleicht ein Fall für WP:VM sein? Ansonsten kann ich den Satz auch gern komplett entfernen, wenn er euch so stört. Einigkeit scheint ja darüber zu bestehen, dass es sich dabei nicht um einen Lizenzvertrag handelt (das alo gar nicht hier rein gehört). --Trac3R 09:39, 4. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

"Der" Franchisevertrag steht in keinem inneren Zusammenhang mit "dem" Lizenzvertrag. Beim Franchise kann es lediglich sein, dass gewerbliche Schutzrechte (Marken, Patente, Namensrechte) im Rahmen des vorgsehenen Geschäftszwecks zur Verfügung gestellt und dem Franchisenehmer damit (nicht anders als bei der Lizenz) überlassen werden. Man würde diesen Vertrag dann allerdings als eine Art gemischten Vertrag bewerten, der im Rahmen des Franchises einen Technologietransfer zulässt. Folglich liegst Du damit richtig, dass der Franchisevertrag im Grunde nichts mit der Lizenz zutun hat, obwohl er häufig wohl zusammen mit ihm angetroffen werden wird. --Mdt 09:29, 28. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

nur code - ohne Lizenz

Was ist wenn man nur Code (eventuell mit Copyright) findet. Was für rechte gibt es dann? Keine bzw. nur betrachten, weil es dafür kein Verbot gibt?

Wenn es keine explizite Nennung der Nutzungsbedingungen gibt, dann ist die Nutzung legal nicht zulässig. Bei kleinen Codeschippseln von so 10 Zeilen mag das nicht relevant sein, bei umfangreicher Weiterverwendung begehst du eine Copyright- bzw. Urheberrechtsverletzung. Du kannst allerdings beim Rechteinhaber nach einer Erlaubnis fragen. Siehe auch die Einleitung des Artikels: Lizenz ist eine Erlaubnis etwas benutzen zu dürfen. --Trac3R 23:04, 9. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Programme oder Code dürfen unverändert nur mit Erlaubnis ausgeführt werden (§69c Nr. 1 UrhG). Dies trifft auch ohne Öffentlichkeit zu. Analog zu Sprachwerken ist die Ausgestaltung geschützt, nicht zugrundeliegende Ideen, Algorithmen etc. (§69a II UrhG). Ausreichend neu formulierte Programmteile stellen eigenständige Werke dar. Vorlage:DrDiettrich

Begriff Kompatibilität

In fast allen Artikeln zu Open Source Lizenzen wird von Kompatibiltät gesprochen. Ich habe nun ein kleinen Absatz dazu hier gefunden. Könnte das Thema, z.B. mit Vergleichen/Beispielen oder do's-dont's, noch etwas besser beschrieben werden? Und dann ...

1. eventuell unter Kompatibilität_"(Lizenz)" eingetragen werden.

oder

2. hier unter einem eigenen, verlinkbaren, Absatz beschrieben werden (statt im letzten Absatz unter Freie Software und Open Source).

Sowie dann von allen Artiklen, in denen von Kompatibilität gespochen wird, auf eine der Beiden verlinkt werden? Das Umstrukturieren könnte ich in Absprache mit Jemandem übernehmen, die/der das Thema noch etwas genauer beschreibt. --Stueckseln 12:54, 22. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Du findest zu diesem Thema im passenden Artikel eine Liste von Beispielen und Vergleichen. Der Name des Artikels lautet: Open-Source-Lizenz. Was die Kompatibilität zwischen diesen Lizenzen angeht, lautet das Problem Copyleft, auch dazu existiert bereits ein eigener Artikel. Ich finde nicht, das ein so spezielles Thema in diesen eher allgemeinen Artikel hinein gehört. --Trac3R 01:31, 23. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
OK die Tabelle ist ganz nett (wenn auch mit Überarbeitungsvermerk). Ähm, aber die Frage nach einer besseren Eeklärung zu Kompatibilität bleibt für mich immernoch ungeklärt, denn die Tabelle wird in Bezug darauf nicht erklärt. Sicher meinst du, dass einige/bestimmte Übereinstimmungen in den Spalten eine Kompatibilität ausmachen. Dann sollte das unter/über der Tabelle erklärt werden. Die Frage nach einer Verlinkung auf eben so einen Abschitt bleibt für mich dennoch bestehen. Denn wer auf einen LGPL oder Apache-Lizenz Artikel stößt, liest dort kompatibel, weiß aber noch nicht was das bedeutet. --Stueckseln 23:20, 24. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Bitte lies den Artikel Copyleft, dort steht der Großteil von dem drin, was Lizenzen inkompatibel macht. In aller Kürze:
  • Sagt eine Lizenz, dass der Quellcode ausschließlich mit der gleichen Lizenz weitergegeben werden darf (Copyleft), dann ist die Lizenz innerhalb des gleichen Quellcodes (Datei) inkompatibel zu anderen Lizenzen
  • Sagt eine Copyleft-Lizenz, dass sie sich auf das ganze Programm bezieht, auch wenn sie nur in einem Quellcode-Schnippsel benutzt wurde (viral/starkes Copyleft - eigentlich nur bei der GPL), dann ist das ganze Programm inkompatibel zu anderen Lizenzen, wenn man es denn komplett wiederverwendet
    • Die Teile des Quellcodes die unter einer anderen Lizenz stehen, muß das nicht betreffen
Weitere Inkompatibilitäten können durch die Verwendung von expliziter Nennung von Gerichtsständen oder Namen auftreten
Lizenzen, die kein Copyleft besitzen sind dann kompatibel zu anderen Lizenzen, wenn sie die gleichen Rechte garantieren wie die anderen Lizenzen (und nicht weniger!). Mit den Übereinstimmungen in den Spalten hat das nix zu tun. HTH --Trac3R 13:24, 20. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Rundfunklizenz fürs Internet?

Gibt es eine Notwendigkeit für eine Lizenz für einen Videointernetstream? (nicht signierter Beitrag von 188.100.58.79 (Diskussion) 17:12, 20. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]

Ja, zumindest in Bayern schon (hab das ergänzt).--Jordi (Diskussion) 21:30, 2. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Automobilbau

Im Automobilbau werden häufig Fahrzeuge in Lizenz produziet. Als Beispiel haben Rába (Fahrzeughersteller) und Roman (LKW) diverse MAN Fahrzeugtypern mit der Genehmigung und den Unterlagen des Herstellers nachgebaut. Das ist eine gängige Praxis und fehlt noch komplett in dem Artikel. Sandmann4u 12:44, 8. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Widerspruch Einleitung?

In der Einleitung steht als erster Satz: "Allgemein ist eine Lizenz (v. lat. licet, „es ist erlaubt“; PPA: licens, „frei“) eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind."
Und in der Einleitung steht als letzter Abschnitt: "Umgangssprachlich werden im Deutschen auch Betriebszeugnisse und Berechtigungsscheine als „Lizenzen“ bezeichnet. Häufig liegt das an einer fehlerhaften Übersetzung des englischen Wortes „license“. So ist zum Beispiel die englische driving license keine Lizenz, sondern ein Berechtigungsschein (Führerschein und Fahrerlaubnis), wie auch die „Privatpilotenlizenz“ (Privatpilotenschein) und die „Amateurfunklizenz“ (Amateurfunkzeugnis)."
Wie passen der erste und der letzte Satz der Einleitung zusammen? Wenn eine Lizenz eine "Erlaubnis" ist, etwas zu tun, was ohne diese verboten ist (erster Satz) dann sind Führerschein (=Fahrerlaubnis) und Pilotenschein Paradebeispiele für derartig definierte Lizenzen. Warum soll das dann eine fehlerhafte Übersetzung des Wortes "licence" sein? --178.202.23.155 19:34, 12. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Es kann durchaus sein, daß die Übersetzung (was ja auch einfach die Erlaubnis oder die Genehmigung sein kann) richtig ist (wovon ich einfach mal ausgehe). Allerdings wurde die Bedeutung dieses Wortes – ob nun absichtlich oder nicht – leider ins Gegenteil gekehrt (also die Einschränkung), denn eigentlich schränken Lizenzen ja fast immer die Freiheit (oder was auch immer) ein. Mindestens eine Außnahme gibt es aber, die Gemeinfreiheit (siehe auch gemeinfrei oder der/die/das Gemeinfreie). --85.179.135.126 17:38, 14. Feb. 2012 (MEZ)
Das stimmt nicht, die 178er IP hatte Recht. Eingeschränkt wird die Freiheit durch eine fehlende Lizenz. Deshalb steht der von 178.... kritisierte Satz auch gar nicht mehr im Artikel. --Grip99 01:59, 16. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Begriff im Gesetz

"Der Begriff der Lizenz wird im Gesetz nicht überall verwendet." - Doof nachgefragt: Wird er überhaupt verwendet? --Itu 23:24, 31. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Nichts klar

Auch nach Lesen des Artikel weiss ich nicht was eine Lizenz wirklich ist bzw. wie sie definiert ist. Was unterscheidet 'Lizenz' von 'Nutzungsrecht einräumen'? --Itu 23:21, 31. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel steht: "Der Begriff der Lizenz wird im Gesetz nicht überall verwendet. Das Urheberrecht gebraucht z. B. den Begriff des Nutzungsrechts, ohne dass damit etwas anderes gemeint wäre") Demnach Lizenz=Nutzungsrecht; 'Nutzungsrecht einräumen'=Lizenzieren. So verstehe ich den Artikel jedenfalls. Warum sollte es denn einen Unterschied geben, bzw. wo siehst du Widersprüche? --178.202.31.18 23:49, 31. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Software-Wiederverkauf

Urheberrechtsverletzung trotz Lizenz?

Kann man, wenn man eine Lizenz erworben hat (Beispiel: Man zeichnet ein Bild, welches einem anderen sehr ähnelt, weil man dieses andere als Referenz verwendete und fragt den Orginal-Zeichner, ob man es hochladen dürfte und dieser stimmt zu) trotzdem noch von anderer Stelle wegen Urheberrechtsverletzung bezichtigt werden? Oder gilt die Lizenz (z.B. des Orginalzeichners) in jedem Fall? --Josey Hikari (Diskussion) 13:07, 24. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Geschichtslose, ironische Seite

Die Verfasser tun so, wie wenn das Wort "Lizenz" erst seit seiner Benutzung im Rahmen von kommerziel-finanziellen Überlegenheit existieren würde. Und was ist davor? Eine Lizenz ist doch nichts anderes als die bewusste Übertretung von Regeln, als ein "sich erlauben" obwohl man es besser wüsste. Ironisch, die Seite "Lizenz" ist eine Lizenz.... Bitte! Schreibt die Seite von Grund auf neu. --2A02:1205:C6A4:8830:DD7D:D184:7D17:B9BC 09:58, 9. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

"licentia" bedeutet im lateinischen Ursprung von Lizenz sowohl "Erlaubnis" als auch "Freiheit". Bitte vor einer Forderung nach "Neuschreibung" erst gründlich informieren - und dann auch die deutsche Rechtschreibung berücksichtigen. --Uli Elch (Diskussion) 10:26, 9. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

Reverts vom 9. Mai 2017 durch Uli Elch

Hallo @Uli Elch: Deine fehlerhaften reverts haben zur Verschlechterung des Artikels geführt:

  1. Du hast die - bereits sprachlich - schwache Definition wieder eingefügt: „Dinge zu tun“ ist unwissenschaftlich und zudem falsch, denn dem Lizenznehmer wird ein Recht eingeräumt; ob er es auch wahrnimmt („tut“), muss offenbleiben wie es in meiner Definition der Fall ist.
  2. Deine „Wiedereinfügung“ des Textes über weitere Lizenzthemen hat zu einem nunmehr doppelt vorhandenen Text geführt, weil dieser Teil von mir bereits 1:1 in die Unterabschnitte „Allgemeines“ und „Sonstiges“ übernommen wurde. Demnächst bitte keine derartigen Spontan-Änderungen dieser Art vornehmen, denn beim genauen Lesen meiner Änderungen hätte Dir dieser grobe Fehler auffallen müssen.
  3. Mein Einblick in die gesamte Fachliteratur hat ergeben, dass der Lizenzbegriff ausschließlich als Rechts- oder Wirtschaftsbegriff verwendet wird. Von einer „einseitig rein wirtschaftlichen“ Darstellung kann daher keine Rede sein. Wenn der Begriff Lizenz gebraucht wird, ist dies automatisch mit rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Fragen verbunden. Selbst der Filmtitel „Licence to Kill“ erfüllt meine präzisere Definition: Autor Ian Fleming lässt den britischen Geheimdienst seine „00-Agenten“ mit dem Recht ausstatten, im Dienst ihre Gegner töten zu dürfen. Der Filmtitel steht deshalb repräsentativ für die gesamte Geheimagenten-Filmserie. Ich werde aus diesen Gründen Deine Reverts wieder zurücksetzen. --Wowo2008 (Diskussion) 10:49, 10. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]
Hallo WoWo2008. Was die Doppelungen betrifft, so hast Du natürlich recht; ich hatte bereits vor, die nun entstandenen wieder "aufzuräumen".
Dein "Einblick in die gesamte Fachliteratur" bezieht sich erkennbar nur auf volks-/betriebswirtschaftliche, zum kleinen Teil auf juristische Fachliteratur, womit sich mein im vorherigen BK genannter Einwand bestätigt. Sowohl in der Literatur zum Urheberrecht, z.B. bei Wikimedia commons, als auch beispielsweise zu der in den genannten Bereichen der Luftfahrt und der Jagd werden Lizenzbegriffe auch ohne jeglichen wirtschaftlichen Zusammenhang benutzt. Daher ist auch Deine Behauptung ersichtlich falsch, "Wenn der Begriff Lizenz gebraucht wird, ist dies automatisch mit rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Fragen verbunden." Besonders stark wird der Widerspruch darin, dass Du erklärst, die „Licence to Kill“ in den Bond-Filmen habe ausschließlich wirtschaftlichen Hintergrund.
Vorschlag: Wenn in "Deiner" Definition das Wörtchen "wirtschaftlich" entfällt, also etwa "... bedeute (sic!) Lizenz die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich zu nutzen", wäre dies als allgemein gültige Eingangsdefinition sicherlich einer breiteren Zustimmung zugänglich.
Leider sehe ich gerade, dass Du nur 14 Minuten nach Deinem hiesigen Beitrag schon wieder alles nach Deiner facon revertiert hast, ohne mir eine realistische Chance einzuräumen, hierzu Stellung zu nehmen. Ich muss nun daher leider nach derselben Zeitspanne ebenso vorgehen. --Uli Elch (Diskussion) 11:30, 10. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Hallo @Uli Elch: der Lizenzbegriff beinhaltet mindestens eine rechtliche Komponente. Wer aber ein Recht als Lizenznehmer eingeräumt bekommt, verfolgt damit auch wirtschaftliche Ziele. Das liegt daran, dass der Lizenznehmer dieses Recht im Regelfall gegen Entgelt eingeräumt bekommt (Lizenzgebühren), so dass er mit der Wahrnehmung des Rechts Erlöse erzielen kann, die ihm die Lizenzgebühren finanzieren. Es wäre unwirtschaftlich, eine entgeltliche Lizenz nicht zu nutzen und auf den Kosten sitzenzubleiben. Das gilt auch für die Piloten- oder Jagdlizenz, denn Piloten oder Jäger können erst durch diese Lizenz Einkommen erzielen. Unter diesen Aspekten halte ich es für sachgerecht, die wirtschaftliche Nutzung beizubehalten. Ich habe geschrieben, dass Licence to Kill meine präzisere Definition erfüllt (nämlich rechtliche und/oder wirtschaftliche Fragen). Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 12:53, 10. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Hallo Wowo2008. Es ist aus meiner Sicht unstrittig, dass "Lizenz" in aller Regel eine oder mehrere rechtliche Komponenten beinhaltet. Umgekehrt hat dagegen eine Unzahl rechtlicher Begriffe keinerlei wirtschaftliche Bezüge, z.B. im Strafrecht oder Ö-Recht.
In dieser Pauschalierung unzutreffend ist Deine Behauptung "Wer aber ein Recht als Lizenznehmer eingeräumt bekommt, verfolgt damit auch wirtschaftliche Ziele." Weder ein Segelflugzeugpilot noch ein Freizeitjäger verfolgt damit wirtschaftliche Ziele oder Erlöserzielung.
Du hattest selbst geschrieben "rechtliche und/oder wirtschaftliche ...", womit Du selbst Deine obige Aussage relativierst.
Noch einmal mein Vorschlag für eine allgemeingültige und eben nicht nur rein wirtschaftlich bezogene Eingangsdefinition: Wir lassen an der o.a. Stelle das Wörtchen "wirtschaftlich" raus, und weiter unten kann gerne ausgiebig auf die wirtschaftlichen Teile des Lizenz-Begriffs eingegangen werden. --Uli Elch (Diskussion) 15:51, 10. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Hallo @Uli Elch: Wir sind uns also einig, dass die Lizenz stets mit Rechtsfragen konfrontiert wird. Segelflugzeugpilot und Freizeitjäger verfolgen sehr wohl auch wirtschaftliche Ziele, denn sie erzielen mit ihrer Tätigkeit einen Nutzen (Wirtschaft) in Form eines Freizeitwerts, der nicht in Erträgen gemessen werden kann. Der Freizeitjäger jagt zudem Wild, das er zuhause essen kann. Beide Privathaushalte betreiben mit ihrem Hobby Nutzenmaximierung, dem Pendant der Gewinnmaximierung bei Unternehmen. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 09:52, 11. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Können Privatpersonen eine Lizenz vergeben ?

Hallo,

mir wird us dem Artikel heraus nicht klar, ob natürlichen Privatpersonen Lizenzen erteilen können, oder ob dies nur juristischen Personen wie Firmen, Handelsgesellschaften usw. möglich ist ? Mir wurde mehrfach gesagt, daß ein Autor keine seiner geschriebenen Werke an Verlage "lizensieren", d.h. eine Lizenz erteilen, kann. Ist dies so richtig ? Und wenn ja, warum ? Warum sind - falls dies so stimmen sollte - nur juristische Personen in der Lage, Lizenzen zu erteilen ? Alrik Fassbauer (Diskussion) 17:59, 18. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Lizenz„gebühren“?

Im Abschnitt „Lizenzen im Urheberrecht“ wird gesagt, dass der häufig verwendete Terminus „Lizenzgebühr“ falsch sei. Aber weiter unten im Abschnitt „Lizenzverträge“ wird genau dieser Ausdruck mehrfach verwendet. Könnte ein Wissender bitte diesen Widerspruch auflösen? – Danke! --Till.niermann (Diskussion) 21:37, 30. Okt. 2019 (CET)[Beantworten]

Im Urheberrecht geht es um Vergütungen, nicht um Gebühren. Gebühren dürfen AFAIK nur von ÖR Institutionen erhoben werden. --77.6.41.170 00:36, 3. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]