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Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum
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Auszug aus einem Wörterbuch
Zur Illustration eines Artikels würde ich gerne einen Ausschnitt aus diesem Bild verwenden, in dem einige Zeilen des Wörterbuches Webster's New International Dictionary, Second Edition von 1934 gezeigt werden. Das Dictionary erschien 1934, die beiden Herausgeber William Allan Neilson und Thomas A. Knott sind 1946 bzw. 1945 verstorben. Der gezeigte Inhalt dürfte kaum Schöpfungshöhe besitzen, und nach meinem Verständnis ist das Urheberrecht für das Buch bereits abgelaufen - jüngere Auflagen des DIctionary sind komplette inhaltliche Überarbeitungen. Wäre dieser Ausschnitt bei uns verwendbar und somit hochladbar? --Andibrunt 00:10, 6. Mär. 2024 (CET)
- @Andibrunt: Nach US-Recht ist das tatsächlich noch geschützt, weil es nach 1928 veröffentlicht wurde... Die Frage wäre, ob der von dir gewählte Ausschnitt so klein ist, dass keine urheberrechtlich schutzfähigen Elemente enthalten sind. (Übrigens: Die "D or d"-Geschichte ist super cool.) --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:43, 6. Mär. 2024 (CET)
- imho: Für mich haben inhaltliche Textschnipsel genauso eine Schöpfungshöhe wie eine Buchseite oder ein Buch, derweil Umschlagseite, Titelseite oder Impressum PD-ineligible sind und für Illustrationen im Buch ohnehin andere Regeln hinzukommen.
- Ich unterstelle mal, dass der Text von den beiden Herausgebern stammt (da könnte man aus guten Gründen auch anderer Vermutung sein), dann ist der Text PD-old. Wenn das Argument bei Commons wegen URAA nicht gilt, dann kann der Scan lokal bei de:WP als PD-alt-70 hochgeladen werden.
- Man könnte den betreffenden Text natürlich auch ausführlich zitieren.
- --Goesseln (Diskussion) 14:06, 6. Mär. 2024 (CET)
- Nach deutschem Recht hätte so etwas eher gar keine Schöpfungshöhe, weil es kein Kunstwerk ist – analog zu etwa Nachrichten oder einer Software. --Karsten Meyer-Konstanz (D) 10:53, 19. Mär. 2024 (CET)
- Diese Aussage ist leider nicht richtig. Software ist nach deutschem Urheberrecht sogar ausdrücklich geschützt, für Nachrichtenmeldungen gibt es auch entsprechende Urteile. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:55, 19. Mär. 2024 (CET)
- Nach deutschem Recht hätte so etwas eher gar keine Schöpfungshöhe, weil es kein Kunstwerk ist – analog zu etwa Nachrichten oder einer Software. --Karsten Meyer-Konstanz (D) 10:53, 19. Mär. 2024 (CET)
Public Citizen logo
Könnte man dieses Logo auf commons exportieren, oder ist der Warnhinweis zurecht drin? Solltet Ihr auch der Meinung sein - Besser nicht Commons - Was wäre dann wenn man nur den Schriftzug auf Commons hochläd? Das würde ja dann gehen oder? --Calle Cool (Diskussion) 13:59, 26. Mär. 2024 (CET)
- Hallo @Calle Cool, ich fürchte, dass nur der Schriftzug commonsfähig ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:22, 26. Mär. 2024 (CET)