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Ein Dokument im Sinne der GNU Free Documentation License (GFDL) ist ein Text oder eine Mediendatei einschließlich der Autoren- und Lizenzangabe. Eine Weiternutzung von Inhalten, die unter der GNU FDL veröffentlicht wurden, ist zulässig, wenn die dort genannten Bedingungen eingehalten werden. Für Mediendateien (Fotos, Grafiken, Videos,…) bedeutet dies, dass alle Urheberrechtshinweise bei einer Weiternutzung übernommen werden müssen. Die Autorennennung ist ein Grundprinzip der GNU FDL, die Bildbeschreibungsseite mit Urhebernennung und Lizenzhinweis Bestandteil des „Dokuments“ im Sinne der Lizenz. Die Bilddatei selbst steht für sich alleine nicht unter der GFDL.

Bebilderte Artikel der Wikipedia stellen „Sammlungen von Dokumenten“ (Abschnitt 6 der GNU FDL) dar, so weit alle Inhalte Dokumente sind, die unter den Bedingungen der GNU FDL freigegeben wurden. Sind in den Artikeln der Wikipedia Mediendateien eingebunden, die unter einer anderen Lizenz als der GNU FDL stehen, handelt es sich um „Gruppierung mit unabhängigen Werken“ i. S. des Abschnitts 7 der GNU FDL.

Die Lizenz sagt unter Abschnitt 2. „Unveränderte Vervielfältigung“: „Sie dürfen das Dokument in beliebiger Form kopieren und verteilen, entweder kommerziell oder nicht kommerziell, vorausgesetzt, dass diese Lizenz, die Urheberrechtshinweise und der Lizenzhinweis mit den Worten, dass diese Lizenz auf das Dokument zutrifft, in allen Kopien wiedergegeben werden,…“ Abschnitt 4. „Modifikationen“ bestätigt dies, indem zu den Erfordernissen des Abschnitts 2 lediglich weitere Informationen hinzugefügt werden dürfen, die vorhandenen Informationen jedoch zu belassen sind: „D. Erhalten Sie alle Urheberrechtshinweise des Dokumentes.“ etc. Ein Weiternutzer ist verpflichtet, die erforderlichen Informationen zum Bild vorzuhalten.

Siehe auch